Bundesregierung und Kreditversicherer haben sich nach übereinstimmenden Presseinformationen darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
„Die Verlängerung des Schutzschirms bei der Warenkreditversicherung ist ein wichtiges Signal für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels. Nun haben die Unternehmen eine verlässliche und planbare Grundlage für die Absicherung ihrer Lieferketten bis zur Jahresmitte 2021. Bundesregierung und Warenkreditversicherer ermöglichen damit in einer weiter schwierigen wirtschaftlichen Zeit eine weitestgehend sichere Beschaffung und störungsfreie Versorgung von Betrieben und Bürgern.“ Diese Bewertung zog Dr. Dirk Jandura, Vorsitzender des Ausschusses Steuern und Finanzen und Mitglied des Präsidiums des BGA, anlässlich der Verständigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der Warenkreditversicherer vom 4. Dezember 2020 über eine Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021.
Bundesregierung und Kreditversicherer haben sich nach übereinstimmenden Presseinformationen darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Allerdings muss die Verlängerung von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden. Sobald dies erfolgt ist, wird der Bund ab dem 1. Januar 2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen. Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern. Dabei verpflichten sich die Kreditversicherer, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit 10 Prozent zu beteiligen. Zudem überlassen sie dem Bund knapp 60 Prozent der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer.
„Die Verlängerung des Schutzschirms sollten die Unternehmen nutzen, sich auf die Zeit wieder marktwirtschaftlicher Bewertung von Risiken vorzubereiten. Dies gilt gerade und insbesondere auch für die Unternehmen, die nicht unter den Schutzschirm fallen, weil sie sich unabhängig von der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Wenn die Pandemie durch wirksame Impfstoffe erfolgreich eingedämmt wird und die wirtschaftliche Erholung greift, werden die Hilfen und Schutzschirme auslaufen. Dies ist auch vertretbar und erforderlich, um den Staat finanziell nicht zu überfordern und Begehrlichkeiten wie Steuererhöhungen, die die Erholung gefährden würden, abzuwenden.“ – so die Empfehlung von Dr. Jandura und weiter: „Das Zeitfenster bis zum 30. Juni 2021 gibt den Unternehmen nun benötigte Zeit, sich zum einen ein krisenfestes Kreditversicherungsmodell in Absprache mit dem Kreditversicherern durch eine Ausweitung der Finanzkommunikation mit dem Kreditversicherer über das Unternehmensrating und die hierzu erforderlichen Unterlagen, Kreditlimite, -konditionen und -prämie auszugestalten. Zum anderen sollten Unternehmen auch überlegen, wie sie ihre finanzielle Unabhängigkeit durch die Übernahme von mehr Eigenverantwortung mittels eines strukturierten Kreditmanagements und Instrumente der Liquiditätsstärkung erhöhen können. Der BGA hat hierzu Unternehmen auf seiner Webseite eine Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt.“ – so Dr. Jandura abschließend (vgl. „Orientierungshilfe zur Warenkreditversicherung“).
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