Im Zeitraum vom 01.10.2016 – 30.11.2016 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können (freiwillig) Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt werden.

Einen Leitfaden mit Hinweisen für die Arbeitgeber, der zum Beispiel Ausführungen über das Wahlverfahren, das aktive und passive Wahlrecht sowie zahlreiche Praxishinweise enthält, können unsere Mitglieder unter https://www.grosshandel-bw.de/?wpfb_dl=444 herunterladen.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.