Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, müssen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen.
Bei der Beurteilung der KMU-Eigenschaften sind ggf. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen zu berücksichtigen, unabhängig von deren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU.
Es gibt ein Benutzerhandbuch der EU zur KMU – Definition, welches hierüber Auskunft gibt.
Der BGA hat mit dem TÜV einen Rahmenvertrag ausgehandelt. Danach erhalten Unternehmen Vergünstigungen, wenn sie Mitglied im BGA sind.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.