Am 17.12.2013 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement“ (Grundverordnung) sowie die Erprobungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit können ab sofort Ausbildungsverträge im neuen Ausbildungsberuf zum 01.08.2014 abgeschlossen werden.
Die Erprobungsverordnung („Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung“) enthält die ab Inkrafttreten und vorerst bis zum 31.07.2020 gültigen Vorschriften zur gestreckten Abschlussprüfung und zur Zusatzqualifikation. Alle weiteren Regelungen finden sich in der Grundverordnung („Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement“). Bitte beachten Sie, dass die in der Grundverordnung genannten Regelungen zur Zwischen- und Abschlussprüfung durch die Erprobungsverordnung außer Kraft gesetzt sind. Beide Verordnungstexte können Sie nachstehend herunterladen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.