Durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13. November 2014 gilt die von 6 auf 12 Monate verlängerte Bezugsdauer auch für das Jahr 2015.
Für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2015 entstanden ist, gilt daher die verlängerte Bezugsdauer von 12 Monaten.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.