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Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Unternehmer Baden-Württemberg laden in Kooperation mit Südwestmetall und Chemie.BW zu einer Informationsveranstaltung am 16. September nach Baden-Baden ein.

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen dann menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einführen und auch bei ihren Lieferanten prüfen.

Welche Herausforderungen und Risiken ergeben sich für die Unternehmenspraxis aus der zunehmenden Regulierung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur „Corporate Sustainability Due Diligence“?

Wie können Unternehmen in ihrer eigenen Lieferkette für einen besseren Schutz der Menschenrechte sorgen? Welche Unterstützungsangebote gibt es auf baden-württembergischer und nationaler Ebene? Wie sind baden-württembergische Unternehmen auf das Lieferkettengesetz vorbereitet?

Um diesen Fragen nachzugehen laden Sie die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) in Kooperation mit Südwestmetall und Chemie.BW zu einer Informationsveranstaltung nach Baden-Baden ein.

Wann: Freitag, 16. September 2022 von 10:00 bis 12:30 Uhr, mit anschließendem Mittagessen

Wo: Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e. V., Allee Cité 1,76532 Baden-Baden

Anmeldung: bis 22. August 2022

Das detaillierte Programm sowie die Anmeldemöglichkeit zur Veranstaltung finden Sie in der nachstehenden Einladung (erscheint nach erfolgter Anmeldung).

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