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Der Countdown läuft. Am 25.05.2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Unternehmen die Vorgaben der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung umgesetzt haben.

Die Unternehmer müssen künftig nachweisen, dass sie bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die technischen und organisatorischen Anforderungen und die Datenschutzgrundsätze der EU-DSGVO einhalten. Es gibt neue Verantwortlichkeiten der Unternehmensleitung.

Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Bausewein, ist ein ausgewiesener Experte im Bereich Datenschutz. Er besitzt weitreichende praktische Erfahrung in der Umsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen und wird auf der Veranstaltung auch Antworten auf individuelle Problemstellungen geben. Dr. Bausewein ist Syndikusanwalt und Konzerndatenschutzbeauftragter mit internationalem Zuständigkeitsbereich bei einem US-amerikanischen Technologiekonzern. Er ist zudem Autor zahlreicher datenschutzrechtlicher Publikationen.

 

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.