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Das Vereinigte Königreich hat den Europäischen Binnenmarkt zum 01. Januar 2021 verlassen. Damit wurde das Vereinigte Königreich zu einem Drittstaat. Seither wird neben den nationalen Gesetzen ein vorläufiges Handels- und Kooperationsabkommen angewendet.

Die aus dem Brexit resultierenden veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind für Unternehmen beider Seiten sehr bedeutsam. grosshandel-bw berichtete über die neuen Veränderungen bereits hier.

Nun veranstaltet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 27. April 2021 von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr kostenlos ein interessantes und praxisrelevantes Online-Seminar zu den unterschiedlichen Regelungen für Entsendungen zur Dienstleistungserbringung, konzerninterne Entsendungen, Geschäftsreisen, freiberufliche Tätigkeiten und dauerhafte Versetzungen. Aber auch zu den damit einhergehenden Bereichen: Vida, Aufenthaltsrecht, Sozialversicherung, Lohnsteuer und Daueraufenthaltsrecht sowie Einwanderungsrecht.

Das Programm:
Jack A. Stallworthy, Experte aus der Britischen Botschaft Berlin, gibt in einem kurzen Impuls einen Einblick in den Status Quo: Entsendung & Koordinierung der sozialen Sicherheit.

In der anschließenden Diskussionsrunde „Ask the Expert: Erfahrungen der letzten Monate und Fragen aus dem Publikum“, können Sie Ihre offenen und aktuellen Fragen direkt stellen. ExpertInnen der Industrie- und Handelskammer, von Handwerk International Baden-Württemberg, der Agentur für Arbeit und aus dem Ministerium für Inneres, Migration und Digitalisierung stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mehr Informationen zur Veranstaltung und zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungswebseite.

 

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.