Das Bundesministerium der Finanzen hat einen neuen Anwendungserlass zur Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG zu Fragen der voraussichtlich dauernden Wertminderung und zum Wertaufholungsgebot herausgegeben. Das BMF-Schreiben vom 2. September 2016 ersetzt das Vorläuferschreiben vom 16. Juli 2014.

Im BMF-Schreiben wird zur Ermittlung des Teilwerts, der Anforderung voraussichtlich dauernde Wertminderung, dem Wertaufholungsgebot sowie zur zeitlichen Anwendung Stellung genommen.

Das BMF-Schreiben vom 2. September 2016 (IV C 6 – S 2171-b/09/10002:002) können unsere Mitglieder unter www.grosshandel-bw.de/?wpfb_dl=479 herunterladen.

 

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