Am 19. Dezember 2014 wurde die „Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015“ im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Verordnung enthält die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden Werte für das Jahr 2015. Für den Fall der Anwendung des sog. steuerlichen Faktorverfahrens nach § 39f EStG enthält die Verordnung zudem einen Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.