Das Bundesministerium hat entgegen einer Entscheidung des BFH, wonach Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein deutscher Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen französische Krankenversicherung zahlt, nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind, deutlich gemacht, dass innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums die Steuerfreiheit doch gegeben ist, weil eine Zuschusspflicht nach § 257 Abs. 1 SGB V besteht.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.