Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2015 dem „Steueränderungsgesetz 2015“ zugestimmt. Damit werden im Nachgang zum Zollkodexanpassungsgesetz verschiedenste Änderungen bei der Einkommen-, Körperschafts-, Umsatz- und Erbschaftssteuer umgesetzt, die auf Vorschlägen der Bundesländer beruhen.

Im Gesetz sind einige Änderungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) enthalten, dabei handelt es sich aber im Wesentlichen um kleinere und technische Regelungen. Zur Freigrenze für Sachbezüge und zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Kinderbetreuung wurden letztendlich keine Änderungen ins Gesetz aufgenommen. Das Gesetz wird im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. [ Näheres im Rundschreiben 11/15 » ]

 

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