Nahezu 100 Personalverantwortliche nahmen am 05. August an der Informationsveranstaltung zu den Neuerungen des Nachweisgesetzes von grosshandel-bw teil.

Das neue Nachweisgesetz stellt viel Personalverantwortliche vor die Frage, wie die notwendigen Neuregelungen praxisnah umgesetzt werden können. Hilfestellung bekamen sie von den Rechtsanwältinnen Miriam Bainczyk und Anna Galster, die im Web-Forum die notwendigen Neureglungen erläuterten und zeigten, welche bereits durch das Vertragsmuster des HR.DokGenerators abgedeckt sind und welche Klauseln neu eingefügt wurden. Auch das eigens erarbeitete Muster eines Nachweisschreibens wurde vorgestellt, mit dessen Hilfe die Personalabteilungen ihrer Nachweispflicht nachkommen können, sollte ein Arbeitnehmer einen entsprechenden Nachweis fordern.

Die beiden Juristinnen freuten sich – nicht nur über die hohe Teilnehmerzahl – sondern auch über die aktive Teilnahme und den Austausch mit den Personalern. Es wurde deutlich, wie groß der Bedarf an konkreten Informationen und praxisnahen Hilfestellungen war.

Obwohl man Empfehlungen findet, das Nachweisgesetz auszuhängen, beinhaltet das neue Nachweisgesetz keine entsprechende Verpflichtung. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung sieht grosshandel-bw keine verpflichtende Vorgabe dies zu tun. Ein Bußgeld kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Die Mustervorlagen für die Nachweisschreiben und die Arbeitsverträge stehen Mitgliedern von grosshandel-bw im Downloadbereich zur Verfügung.

Sollten noch Fragen aufkommen, steht Ihnen das Juristen-Team von grosshandel-bw jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer des Web-Forums, insbesondere für das zahlreiche positive Feedback! #stayconnected

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