Das Europäische Parlament und der Rat haben sich Anfang Oktober 2017 in Trilog-Verhandlungen darauf geeinigt, das Antidumping- und Antisubventionsrecht der EU zu ändern.
Die wichtigste Änderung der Antidumpingvorschriften besteht in der Einführung eines neuen Verfahrens (Methodologie) für die Berechnung der Dumpinghöhe in Antidumpinguntersuchungen bei Einfuhren aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO), falls die Preise und Kosten aufgrund staatlicher Eingriffe verzerrt sind. Um der Diskussion um den „Marktwirtschaftsstatus“ Chinas möglichst aus dem Wege zu gehen, wird dabei kein Land konkret ins Auge gefasst. Neben dieser neuen Berechnungsmethodik für die Dumpinghöhe werden Übergangsregelungen sowohl für bereits geltende handelspolitische Schutzmaßnahmen als auch für laufende Untersuchungen eingeführt. Auch eine Änderung der Antisubventionsvorschriften der EU wurde verabschiedet; sie betrifft die Art und Weise, wie von Regierungen von Nicht-EU-Ländern gewährte Subventionen untersucht werden, die den in diesen Ländern operierenden ausführenden Herstellern einen unbilligen Vorteil verschaffen und dadurch den Herstellern in der EU schaden. Die Kommission beabsichtigt, Berichte zu erstellen und vorzulegen, in denen die besonderen Gegebenheiten eines Marktes in einem bestimmten Land oder Sektor beschrieben werden. Diese Berichte – einschließlich der Nachweise, auf die sie gestützt sind – würden in jede das jeweilige Land oder den jeweiligen Sektor betreffende Antidumpinguntersuchung mit einbezogen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Angaben in diesen Berichten können auch von der EU-Wirtschaft genutzt werden, wenn sie einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens oder auf Überprüfung einer Maßnahme stellt. Erstmals spielen auch Sozial- und Umweltstandards eine Rolle bei handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Vor allem wenn die Kommission unter mehreren geeigneten repräsentativen Ländern auswählen kann, die einen wirtschaftlichen Entwicklungsstand aufweisen, der jenem des von der Untersuchung betroffenen Ausfuhrlands ähnelt, soll bei der Auswahl das Niveau des sozialen Schutzes und des Umweltschutzes in dem repräsentativen Ursprungsland berücksichtigt werden.
Wesentliche und auch kontroverse Aspekte der Vereinbarungen können stichpunktartig wie folgt zusammengefasst werden:
- Pre disclosure / shipping clause: 3 weeks with specific safeguards on registration with an up and down review after 2 years via a delegated act
- Raw material distortion = single and individual threshold of 17%
- Additional Union Interest text = Positive text by the European Commission
- Minimum target profit = 6%
- Social and environmental references = in the injury margin, in the undertakings, in the interim review (recital) and in the annual report + possibility for the trade unions to lodge a complaint
- Continental shelf included in the text
- Reimbursement for the importers for the duration of the 5 year review if such a review shows that there is no dumping anymore
- Duration for the application of provisional duties: 7 months but no longer than 9 months (today 9 months)
Wichtig ist die wesentliche Beibehaltung der Lesser Duty Rule, auch wenn es Änderungen für Länder mit Verzerrungen bei Rohstoff- und Energiepreisen geben wird. Auch die Ex-Officio Regelung ist wohl kein Bestandteil der Einigung. Nach dieser Regelung hätte der Einkäufer von sich aus ein Anti-dumping Verfahren einleiten können.
Die Veröffentlichung des finalen Texts wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Die neue Antidumping-Methodologie wurde derweil am 20. Dezember 2017 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5346_de.htm
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.