Bundespräsident Joachim Gauck plant, zu Staatsbesuchen in die Republik Korea (11. – 14.10.2015; Abreise in Berlin am 10.10.) und in die Mongolei (14. – 16.10.2015) zu reisen.

Die Reise des Bundespräsidenten nach Südkorea und in die Mongolei fällt in ein bedeutsames Jahr: In Deutschland feiern wir den 25. Jahrestag der Wiedervereinigung, gleichzeitig erlebt Korea den 70. Jahrestag seiner Teilung. In der Mongolei blicken wir auf 25 Jahre politische und wirtschaftliche Transformation zurück. Der Bundespräsident möchte nicht nur ein Zeichen der Freundschaft und Solidarität setzen, sondern auch das Interesse Deutschlands an einer Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zu beiden Ländern unterstreichen. Daher ist die Begleitung des Bundespräsidenten durch eine hochrangige Wirtschaftsdelegation vorgesehen, die von Herrn Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geleitet wird.

Der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA), zu dessen Trägern der BGA gehört, wurde vom Bundespräsidialamt gebeten, interessierte Unternehmensvertreter auf die Möglichkeit zur Mitreise aufmerksam zu machen. Unternehmensvertreter (Vorstands-, Geschäftsführer- oder Inhaberebene), die interessiert sind, den Bundespräsidenten als Mitglied der Wirtschaftsdelegation zu begleiten, senden bitte die Interessenbekundung elektronisch ausgefüllt im Excel-Format

bis Mittwoch, 12. August 2015

an Frau Mühlbauer (stefanie.muehlbauer@bga.de)

Interessenbekundung als Excel-Vorlage (gezippt)

Interessenbekundung - Gauck - Korea - Mongolei »

Die abgefragten Informationen dienen als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmer durch den Bundespräsidenten und werden vertraulich behandelt. Bei der Auswahl der Wirtschaftsdelegation berücksichtigt das Bundespräsidialamt folgende Kriterien:

  • Aktuelle Projekte mit Flankierungsbedarf im Zielland
  • Bezug zu Themen der Veranstaltungen im Rahmen der Reise (z. B. bei Konferenzen, Fachforen etc.)
  • Ausgewogene Mischung aus Großunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen
  • Produktionsniederlassungen im Zielland

Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Delegation erfolgt durch das Bundespräsidialamt. Nur Unternehmen mit vollständig ausgefülltem Interessenbekundungsformular können in den Kreis der Interessenten aufgenommen werden. Wir bitten auf zusätzliche Anlagen zum Interessenbekundungsformular zu verzichten. Diese werden beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Eine Einladung zur Mitreise erfolgt rechtzeitig vor Reisebeginn durch das Bundespräsidialamt. Erst zu diesem Zeitpunkt werden auch die Interessenten, die nicht zur Mitreise eingeladen werden können, informiert.

Den Delegationsteilnehmern werden zusammen mit der Einladung weitere Detailinformationen zu Programm, Delegationshotel sowie Flugrouten und -preisen übermittelt. Ein endgültiges Programm sowie eine Delegationsbroschüre erhalten die Delegationsteilnehmer erst bei Abflug der Bundespräsidentenmaschine bzw. vor Ort bei eigenständiger Anreise. Letzteres ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Im Falle einer Teilnahme trägt jedes Unternehmen die anfallenden Kosten für Reise und Unterkunft selbst.

Ansprechpartner im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Frau Birgit Ogami (birgit.ogami@bmwi.bund.de, Tel. 030 18615-7418)

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.