Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen und Kriegsfolgen betroffenen sind.
Am Freitag, 8. April 2022, haben Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner im Rahmen einer Pressekonferenz die Eckpunkte zu einem Hilfspaket für Unternehmen im Zusammenhang mit den Folgen des Ukraine-Kriegs präsentiert. Angekündigt wurde, dass die Hilfen voraussichtlich ab Mitte des Jahres bis Ende Dezember 2022 gelten werden.
Folgende Unternehmenshilfen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung wurden angekündigt:
- KfW-Kreditprogramm: Ähnlich dem „KfW-Sonderprogramm“ während der Corona-Pandemie sollen Unternehmen aller Größenklassen Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreien Krediten erhalten. Das geschätzte Kreditvolumen beträgt ca. bis zu 7 Milliarden Euro.
- Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme: Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen werden fortgesetzt. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
Falls sich die aktuelle wirtschaftliche Situation verschlechtert, sollen dann durch ergänzende Maßnahmen besondere Härten zielgerichtet abgefedert und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermieden werden. Dazu werden folgende Hilfen vorbereitet:
- Zuschussprogramm: Zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs ist für besonders betroffene Unternehmen ein Programm in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses mit gestuftem Modell vorgesehen. Referenzpunkt soll die Überschreitung einer Verdopplung der Energiekosten im Vergleich zum Jahr 2021 sein. Das hierfür vorgesehene Volumen beträgt ca. 5 Milliarden Euro.
- Margining-Programm: Zu einem Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen.
- Eigen- und Hybridkapitalhilfen: Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Soweit Einzelfälle betroffen sind, lässt sich dies zunächst technisch über Zuweisungsgeschäfte der KfW abbilden.
Die genaue Ausgestaltung soll nun zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium der Finanzen zügig und in enger Abstimmung erfolgen.
Bewertung:
Das Hilfspaket des Bundes für besonders von den Energiepreissteigerungen, den unterbrochenen Lieferketten und der Materialknappheit betroffenen Unternehmen ist ein richtiger Schritt angesichts des deutlichen Anstiegs der Energiepreise und der Unsicherheit über die weitere Versorgungslage. Infolge der Sanktionen gegen Russland, die nach der jüngsten Umfrage des BGA bei den Unternehmen des Groß- und Außenhandels von fast 90 Prozent der Befragten unterstützt werden, sind viele Unternehmen mit Erschwernissen in Beschaffung und Vertrieb, aber auch in Transport und Logistik konfrontiert und gefordert diese neu auszurichten. Nach der BGA-Umfrage sind Anpassungen in den Lieferketten in kurzer Zeit jedoch schwierig bis kaum umsetzbar. Für eine begrenzte Zeit und in begrenztem Umfang ist die Bereitstellung von zielgerichteten Hilfen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen oder gar Insolvenzen daher unerlässlich.
Ziel des Schutzschildes muss es sein, zum einen die Versorgung des produzierenden Gewerbes, darunter besonders energieintensiver Sektoren, aufrechtzuerhalten und zum anderen gerade die unter Druck stehenden Lieferketten zu sichern. Die Wirtschaftshilfen müssen Liquiditätsengpässe abfedern und existenzbedrohende Situationen vermeiden. Wichtig ist, dass die Maßnahmen dabei zielgenau ausgerichtet werden sowie schnell und unbürokratisch helfen. Von Seiten der Europäischen Union ist der Beihilferahmen für nationale Hilfen gebilligt. Die nationale Umsetzung als Voraussetzung für die Bereitstellung der Hilfen sollte nun zeitnah erfolgen.
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