Die Reform des ALG ist am 01.04.2017 in Kraft getreten. Entleiher haben in Zukunft noch weitere Einschränkungen zu beachten.

Teilweise wurden mit der Reform die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Arbeitnehmerüberlassung in das Gesetz übernommen, teilweise sind echte Neuregelungen erfolgt. Über einige der wesentlichen Neuerungen haben wir einen kurzen Überblick erstellt, den unsere Mitglieder unter http://www.grosshandel-bw.de/?wpfb_dl=548 downloaden können.

Die Veröffentlichung von fachlichen Weisungen durch Bundesagentur für Arbeit finden Sie auf deren Homepage unter dem Link
https://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Weisungen > Unternehmen

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.