Für die Übergangsphase von Ende März 2019 bis Ende 2020 soll durch den Referentenentwurf die nötige Rechtsklarheit geschaffen werden.
Das Auswärtige Amt hat einen Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz für Deutschland vorgelegt. In dem Referentenentwurf für die Übergangsphase (Ende März 2019 bis Ende 2020) wird festgelegt, in welchen Fällen das Vereinigte Königreich im deutschen Recht in diesem Zeitraum weiterhin als EU-Mitgliedstaat und in welchen Fällen es als Drittstaat angesehen wird. Zudem enthält das Gesetz eine Regelung für britische Staatsbürger, die während der Übergangsphase einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen.
Konkret werden in dem Referentenentwurf folgende Punkte vorgeschlagen:
Grundsätzlich sind während der Übergangsphase sämtliche Bezugnahmen im Bundesrecht auf die EU-Mitgliedschaft so zu verstehen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin davon erfasst ist.
Eine Ausnahme sind z. B. die Regelungen des Grundgesetzes. Als Mitgliedstaaten der EU sind nach Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz nur die Staaten anzusehen, die völkerrechtlich der EU angehören. Diese Bestimmung wird auf das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase nicht mehr zutreffen. Eine konkrete Auswirkung wird sein, dass ab Beginn der Übergangsphase Auslieferungen von Deutschen in das Vereinigte Königreich nach dem Grundgesetz nicht mehr möglich sind. Um Auslieferungen weiterhin zu ermöglichen, müsste das Vereinigte Königreich zu einem sicheren Drittstaat erklärt werden, wovon natürlich auszugehen ist, was aber einen gesonderten Rechtsakt erforderlich macht.
Einbürgerung von britischen Staatsbürgern: Nach geltender Rechtslage müsste ein britischer Staatsbürger seine britische Staatsangehörigkeit niederlegen, wenn eine Einbürgerungsentscheidung erst nach Ablauf der Übergangsphase getroffen wird. Hiervon soll jedoch zu Gunsten britischer Staatsbürger abgewichen werden. Das bedeutet konkret, dass bei britischen Staatsbürgern die Mehrstaatlichkeit akzeptiert wird, solange der Einbürgerungsantrag während der Übergangsphase gestellt wird.
Durch den Entwurf eines Gesetzes für die Übergangsphase wird die nötige Rechtsklarheit geschaffen und möglichen Klagewellen vorgebeugt. Die zur Einbürgerung von britischen Staatsbürgern gemachten Vorschläge sind richtig. Dadurch erhalten britische Staatsbürger während der Übergangsphase die gleichen Rechte in Bezug auf Mehrstaatlichkeit, wie sie EU-27-Bürger besitzen. Es kann erwartet werden, dass das Vereinigte Königreich in seinem Weißbuch zur zukünftigen britischen Migrationspolitik voraussichtlich einen ähnlichen Vorschlag für die Mehrstaatlichkeit von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich vorlegen wird (Veröffentlichung September/Oktober 2018).
Der Entwurf steht eingeloggten Mitgliedern von grosshandel-bw nachstehend oder im Downloadbereich zur Verfügung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.