Protokoll der Vollversammlung am 07. Juli 2015 in Stuttgart, Hotel am Schlossgarten

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TOP 1 – Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Präsident Gerhard Esterhammer begrüßt die Teilnehmer. Er weist darauf hin, dass die Einladungen zu der Vollversammlung am 11.06.2015 per Post – und wegen des seinerzeitigen Poststreiks zusätzlich am 15.06.2015 per E-Mail – versandt wurden und damit rechtzeitig im Sinne des § 8 Abs. 5 der Satzung eingeladen wurde. Er stellt damit die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Er weist darauf hin, dass wichtige Regularien auf der Tagesordnung stehen, nämlich die Neuwahl des Präsidenten und der Gremien sowie einige Änderungen der Satzung und Beitragsordnung.

TOP 2 – Jahresberichte

  • Präsidium

Herr Esterhammer eröffnet seine Ausführungen mit einem Bericht über die Arbeit des Präsidiums, das sich in vier Sitzungen über politisch zu besetzende Themen, vorrangig aber mit verbandsinternen Themen, nämlich seiner Nachfolge als Präsident und den Finanzen des Verbandes beschäftigt habe.

Da alle Mitglieder des Präsidiums noch aktiv in ihren Unternehmen tätig seien, sei es schwierig gewesen, einen Nachfolger im Amt des Präsidenten zu gewinnen. Im Präsidium sei diskutiert worden, einen künftigen Präsidenten durch Übernahme von Aufgaben durch andere Präsidiumsmitglieder zu entlasten. Um die für den Verband agierende Persönlichkeit auch mit der notwendigen Kompetenz auszustatten, eventuell auch um eine Nachfolge vorzubereiten, sei es für sinnvoll erachtet worden, die Anzahl der Vizepräsidenten zu erweitern. Dies sei auch Grund für die später vorzuschlagende Satzungsänderung.

Am Ende seien die Bemühungen erfolgreich gewesen. Zu seiner großen Freude habe sich Vizepräsident und Schatzmeister Ulrich Gutting bereit erklärt, seine Nachfolge anzutreten. Des Weiteren sei es gelungen, zwei weitere Persönlichkeiten für die Mitgliedschaft im Präsidium zu gewinnen, die Herren Till Blässinger und Gary Rölle. Es sei auch im Hinblick darauf, dass alle bisherigen Mitglieder des Präsidiums für eine Wiederwahl kandidieren wollten, für richtig erachtet worden, durch eine Satzungsänderung die Anzahl der Präsidiumsmitglieder von 10 auf 12 aufzustocken, um in Zukunft eine breitere Basis für die Gewinnung von Nachwuchs im Präsidium zu schaffen.

Weiteres wichtiges Thema sei die Mitgliederentwicklung und die damit zusammenhängende Finanzierung des Verbandes gewesen. Mit Sorge stellt er einen erneut gesunkenen Mitgliederbestand trotz intensiver Werbebemühungen der Geschäftsführung fest, die sich auch bei den Finanzen bemerkbar mache. Das immer größer werdende Einnahmendefizit müsse ausgeglichen werden. Auch wenn Erträge des Solidaritätsfonds dem Haushalt zugeführt werden könnten, so bestehe bei der aktuellen Finanzmarktsituation die Befürchtung, dass dies auf Dauer keine zuverlässige Basis sein könnte. Er weist darauf hin, dass die Grundbeiträge seit 10 Jahren nicht mehr erhöht worden seien, dennoch sei die Mehrheit im Präsidium der Auffassung gewesen, die Mitglieder nicht durch höhere Beiträge zu belasten und den bisherigen Beitrag zum Solidaritätsfonds in Höhe von € 2,50 pro Arbeitnehmer auf einen Beitrag von € 1,– pro Arbeitnehmer zu reduzieren und € 1,50 pro Arbeitnehmer in einen Mitgliedsbeitrag umzuwandeln. Hierfür habe sich auch der Verwaltungsrat Solidaritätsfonds ausgesprochen. Außerdem sei es an der Zeit, auch  die Beiträge der sozialrechtlichen Mitglieder an die aktuellen Beiträge anzupassen.

Neben den verbandsinternen Themen habe er auch zahlreiche Gelegenheiten gehabt, in Gesprächen mit Politikern die Positionen des Verbandes zu vertreten und zwar als Mitglied des Vorstands der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände und als Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes BGA, in dem er die Interessen des Verbandes zusammen mit Herrn Gutting vertrete. Unter anderem habe es auf Landesebene Gespräche mit Staatssekretär Murawski und dem Vorsitzenden des DGB Baden-Württemberg gegeben, im BGA-Präsidium seien aktuelle tagespolitische Themen mit Spitzenpolitikern auf Bundesebene diskutiert worden, u.a. das Thema Mindestlohn und die Wiederherstellung der Tarifeinheit. Auch in den Spitzengesprächen zur Ausbildungssituation bei Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid gebe es Fortschritte bei der Bewältigung des absehbaren Fachkräftemangels, er nennt hier insbesondere das Thema Berufsorientierung von Gymnasiasten. Allerdings könnten alle diese Bemühungen die demografische Entwicklung nicht beheben. Deshalb plädiert er dafür, bei Migranten, die eine Ausbildung beginnen, sicherzustellen, dass diese während der Ausbildung nicht ausgewiesen werden.

Zum Abschluss wünscht er allen Mitgliedern eine Wirtschaftspolitik, die die großen Zukunftsfragen löst.

  • Geschäftsführung

Geschäftsführerin Ursula Geller-Witt berichtet über die Schwerpunkte der politischen Arbeit. In der Landespolitik habe die Fachkräftesicherung einen entscheidenden Platz eingenommen. Sie berichtet von den Gesprächen zur Ausbildungssituation bei Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid, insbesondere die assistierte Ausbildung, bei der vier bis fünf Jugendlichen ein Coach zur Seite gestellt werde, sowie die Teilqualifizierung, die Teilbereiche eines Ausbildungsberufes vermittle. Auch Gespräche mit der Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Eva Strobel, und kurz nach Amtsantritt mit ihrem Nachfolger, Christian Rauch, über Arbeitsmarktthemen und Probleme und Lösungsmöglichkeiten bei Langzeitarbeitslosen. Des Weiteren berichtet sie über Gespräche beim Politischen Sommerfest der Arbeitsgemeinschaft der Dienstleistungsverbände am 16.07.2014.

Ein besonderer Schwerpunkt sei das Bildungsfreistellungsgesetz gewesen. Es sei das Bemühen der Verbände gewesen, dieses Gesetz zu verhindern. Nachdem dies nicht gelungen sei, seien dem Gesetz zumindest einige Giftzähne gezogen worden.

Kurz vor Verabschiedung habe die Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände in Abstimmung mit den ihr angeschlossenen Landesverbänden einen Pakt für Vollbeschäftigung anstelle des überflüssigen Bildungsfreistellungsgesetzes angeboten, konkret habe sie den Ausbau tariflicher Regelungen zum Einstieg für benachteiligte Jugendliche, die Teilzeitausbildung als Chance zum Berufseinstieg und eine Verdoppelung der Stellen von 150 auf 300, die Erhöhung des Angebots an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung, konkret 500 zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze und Teilqualifizierungen für An– und Ungelernte mit konkretem Angebot an betrieblichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen angeboten. Gleichwohl habe die Landesregierung an ihrem unsinnigen Gesetzesentwurf festgehalten.

In der Bundespolitik habe das Thema Mindestlohn einen entscheidenden Anteil an der Lobbyarbeit gehabt. Insbesondere die Dokumentationspflichten und die Auftraggeberhaftung seien immer wieder kritisiert worden. Letztendlich habe dieses zu einem Teilerfolg geführt, da nach neuesten Informationen die Dokumentationspflichten beschränkt werden auf Beschäftigte mit einem regelmäßigen Bruttoentgelt bis zu € 2.000,– im Durchschnitt der letzten 12 Monate sowie auf geringfügig Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte.

Weiteres wichtiges Thema sei die Insolvenzanfechtung gewesen. Auch hier könne inzwischen ein Erfolg verbucht werden. Es liege ein Gesetzentwurf vor, der den Bedenken der Verbände weitestgehend Rechnung trage. In einer Stellungnahme des BGA seien noch weitere Forderungen gestellt worden. Aber auch schon der vorliegende Gesetzesentwurf entschärfe bei seiner Umsetzung das Thema erheblich.

Für Unmut bei den Mitgliedsunternehmen habe der gemeinsame Gefahrtarif der BGHW gesorgt, der bei einzelnen Mitgliedsfirmen nahezu zu einer Verdoppelung der Beiträge geführt habe. Besonders ärgerlich sei gewesen, dass die Grundlagen für die Erhebung der Beiträge in einem Grundlagenbescheid erfasst worden seien und erst nach dessen Bestandskraft die Beitragsbescheide den Firmen übermittelt worden seien, so dass ein Rechtsmittel nicht mehr möglich gewesen sei.

Die Hauptsäule der verbandlichen Tätigkeit, die Betreuung der Mitgliedsfirmen in Personalangelegenheiten sei mit 147 Verfahren gegenüber 208 Verfahren im Vorjahr deutlich zurückgegangen. Überwiegend  habe es sich wieder um Kündigungen, die zumeist betriebsbedingt seien, gehandelt. Die Vergleichsbereitschaft sei zurückgegangen, insbesondere gebe es weniger Vergleichsbereitschaft im ersten Gütetermin. Die Komplexität der Verfahren nehme zu, insbesondere auf vermeintliche Benachteiligungen und Verstöße gegen das Antidiskriminierungsgesetz gestützte Schadensersatzansprüche würden immer häufiger geltend gemacht.

Sie berichtet noch über die Gespräche über eine neue Entgeltstruktur. Die Ziele seien die Zusammenführung von Arbeitern und Angestellten, ein einheitlicher Entgelttarifvertrag und Entgeltgruppen mit einer einfachen summarischen Eingruppierung ohne Analytik, die Beibehaltung des Überwiegensprinzips, Tätigkeitsbeispiele und eine Differenzierung innerhalb der Gruppe nach Berufserfahrung z.B. durch Abschläge und Zuschläge sowie Kostenneutralität innerhalb der Tarifentgelte. Seit Aufnahme der Gespräche im Jahr 2010 hätten verschiedene Gesprächstermine stattgefunden. Gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit ver.di seien die betrieblichen Tätigkeiten in einem Arbeitspapier in überwiegender Übereinstimmung mit ver.di erfasst und bewertet worden. Erste Verhandlungen über einen Entwurf von Entgeltgruppenbeschreibungen hätten stattgefunden, zwei in 2014, zwei weitere Verhandlungstermine seien abgesagt worden. Zwischenzeitlich habe Bayern eine tarifliche Vereinbarung zur Entgeltstruktur unterzeichnet, die jedoch für Baden-Württemberg und andere Bundesländer keinen Vorbildcharakter habe. Die Verhandlungen würden im Herbst des Jahres fortgesetzt.

  • Tarifkommission

Der Vorsitzende der Tarifkommission, Markus Eschbach, verweist auf die Seiten 8 und 13 des gedruckten Geschäftsberichtes und ergänzt, in 2014 habe es keine Sitzung der Tarifkommission gegeben, sondern erst in 2015 zur Vorbereitung der diesjährigen Tarifrunde. Er berichtet über Sitzungen zur Entgeltstrukturreform in Bayern und die Sitzung des Tarif- und Sozialpolitischen Ausschusses in Dortmund. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass in 2015 der Tarif- und Sozialpolitische Ausschuss Gast des VDGA in Mannheim sein wird.

Er berichtet darüber, dass der diesjährige Tarifabschluss für 24 Monate nach schwierigen Verhandlungen erzielt worden sei. Schmerzen wegen des Abschlusses seien unerwartet von Arbeitgeberseite auf Bundesebene gekommen und die Zustimmung sei erst nach einer 75-minütigen, hoch emotionalen Telefonkonferenz gefunden worden.

TOP 3 – Jahresrechnungslegung 2014 durch den Schatzmeister

Vizepräsident und Schatzmeister Ulrich Gutting berichtet, dass in 2014 die Einnahmen um ca. € 10.000,– unter dem Voranschlag für 2014 gelegen hätten. Er führt dies in erster Linie auf Austritte von Mitgliedern zurück. Die Ausgaben hätten sich weitestgehend im Rahmen des Voranschlages und im Rahmen der Ausgaben in den Vorjahren bewegt. Das veranschlagte Defizit sei nahezu bis auf € 4.000,– vollständig ausgeschöpft worden. Dies zeige auch, dass die Einnahmen- und Ausgabensituation immer enger werde.

Fragen zu der Einnahmen- und Ausgabenrechnung werden nicht gestellt.

TOP 4 – Bericht der Rechnungsprüfer

Wegen Verhinderung der Rechnungsprüfer verliest Herr Gerhard Kammerer, der frühere Schatzmeister und Vizepräsident, den Bericht der Rechnungsprüfer. Die wirtschaftlichen Vorgänge sowie die Vermögenslage des Verbandes seien in dem gut gegliederten Bericht der KPMG AG übersichtlich dargestellt. Die Rechnungsprüfer hätten sich daher auf die sachliche Prüfung der Einnahmen und Ausgaben und insbesondere auf die Zweckmäßigkeit der Ausgaben beschränkt.

Bei der Einzelprüfung der Jahresrechnung 2014 anhand von Belegen verschiedener Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Mitgliedsbeiträge, Reisekosten, Hotel- und Bewirtungskosten, Kosten der EDV, Politisches Sommerfest, Erträge aus Wertpapieren und sonstigen Vermögensanlagen sowie der Barkasse hätten sie sich von der ordnungsgemäßen Verbuchung sowie der Zweckmäßigkeit der Ausgaben überzeugt. Sämtliche Belege seien gut und übersichtlich geordnet, alle Buchführungsunterlagen hätten eingesehen werden können. Darüber hinaus seien stichprobenartig Kontoauszüge mit verbuchten Belegen abgeglichen und entsprechende Bankbestände geprüft worden.

TOP 5 – Abnahme der Jahresrechnung durch die Vollversammlung gemäß § 8.2 der Satzung

Herr Kammerer, der insoweit durch Präsident Gerhard Esterhammer ermächtigt ist, fragt die Vollversammlung, ob die Jahresrechnung abgenommen werden könne. Die Jahresrechnung wird einstimmig abgenommen.

TOP 6 – Entlastung von Präsidium, Tarifkommission und Geschäftsführung

Auf Vorschlag von Herrn Kammerer erfolgt Entlastung von Präsidium, Tarifkommission und Geschäftsführung einstimmig bei Stimmenthaltung der Betroffenen.

TOP 7 – Bekanntgabe des vom Präsidium genehmigten Etats 2015

 Hinsichtlich der Einnahmen erklärt Herr Gutting, dass unter Berücksichtigung der ausgeschiedenen Mitglieder ca. € 15.000,– weniger als im Vorjahr zu erwarten seien. Auch die Einnahmen aus Zinsen und Wertpapiererträgen seien aufgrund der aktuell zu erwartenden Finanzmarktlage vorsichtig geschätzt.

Bei den Ausgaben erklärt er die Position „Personalkosten“ mit der Weitergabe der tariflich vereinbarten Erhöhung von 2,7%, die auch auf der Geschäftsstelle zur Anwendung komme. Im Übrigen sei die Position „Tagungskosten“ erhöht, weil in 2015 Tarifverhandlungen stattgefunden hätten und demzufolge ein zusätzlicher Aufwand an Tagungskosten entstanden sei. Berücksichtigt sei auch, dass der Verband in 2015 turnusgemäß Gastgeber für die Sitzung des Tarif- und Sozialpolitischen Ausschusses des BGA sei.

Die Website des Verbandes müsse neu programmiert werden, weil in dem inzwischen veralteten Programm Änderungen nur sehr umständlich und zeitaufwendig möglich seien. Außerdem seien  Sicherheitslücken aufgetreten. Dies führe auch in 2015 zu einem einmalig erhöhten zusätzlichen finanziellen Aufwand.

Auch wenn in manchen Positionen einmalige zusätzliche Aufwendungen für 2015 zu erwarten seien, sei nicht zu verkennen, dass sich das Delta zwischen Einnahmen und Ausgaben inzwischen im sechsstelligen Bereich bewege. Die aufgrund der Änderung der Beitragsordnung zu erwartenden Mehreinnahmen von rund € 50.000,– könnten diese Lücke auch nicht vollständig schließen, so dass sich das neu zu wählende Präsidium auch in Zukunft mit der Finanzierung des Verbandes beschäftigen müsse.

Fragen zum Etatvoranschlag werden nicht gestellt.

TOP 8

  •  Satzungsänderung

Unter Hinweis auf seine Ausführungen in seinem Bericht des Präsidiums weist Herr Esterhammer darauf hin, dass zur Entlastung, aber auch zur Vorbereitung einer künftigen Nachfolge eines neu zu wählenden Präsidenten, der noch aktiv in seinem Unternehmen tätig sei, die Anzahl der Vizepräsidenten auf drei erweitert werden solle. Außerdem sollten dem Präsidium künftig 12 gewählte, dafür aber nur noch drei kooptierte Mitglieder angehören können.

In der Satzung sei nicht eindeutig geregelt, wer die Vizepräsidenten und den Schatzmeister zu wählen habe, dies sei auch früher innerhalb des Präsidiums erfolgt. Andererseits müssten auch nicht immer drei Vizepräsidenten bestimmt werden. Deshalb sei es sinnvoll, die Bestimmung der Anzahl und die Wahl der Vizepräsidenten und des Schatzmeisters eindeutig in die Zuständigkeit des Präsidiums zu legen. Er verweist auf den Entwurf der Satzungsänderung, der der Einladung beigelegen habe und der den anwesenden Mitgliedern mit den Tagungsunterlagen nochmals übergeben worden sei.

Zudem weist er darauf hin, dass für die Satzungsänderung mindestens eine Zweidrittelmehrheit notwendig sei und stellt die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Abstimmung. Herr Esterhammer weist darauf hin, dass die Abstimmung grundsätzlich geheim zu erfolgen habe, er aber eine Abstimmung per Akklamation vorschlage. Hiergegen werden keine Einwände erhoben. Herr Esterhammer bittet um das Votum. Die anwesenden Teilnehmer der Vollversammlung stimmen der vorgeschlagenen Satzungsänderung ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.

  • Änderung der Beitragsordnung

Die beabsichtigte Änderung der Beitragsordnung begründet Herr Esterhammer mit der immer größer werdenden Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Er weist darauf hin, dass die Grundbeiträge seit 10 Jahren nicht mehr angehoben worden seien, das Präsidium dennoch mehrheitlich der Auffassung gewesen sei, den Mitgliedern keine Anhebung der Grundbeiträge vorzuschlagen, sondern eine beitragsneutrale Änderung. Da der Solidaritätsfonds inzwischen gut dotiert sei, sei es für sinnvoll angesehen worden, dem Solidaritätsfonds lediglich noch einen Beitrag von € 1,– pro Arbeitnehmer zuzuführen und den bisherigen Beitragsanteil von weiteren € 1,50 in einen Mitgliedsbeitrag umzuwandeln. Dies würde bei der aktuellen Mitgliederkonstellation Mehreinnahmen von ca. € 50.000,– pro Jahr ergeben, gleichzeitig würden dem Solidaritätsfonds weiterhin noch jährlich € 30.000,– aus Beiträgen zugeführt. Zudem gebe es in der Beitragsordnung noch eine veraltete Form der Mitgliedschaft, die sogenannte „Sozialrechtliche Mitgliedschaft“, die es seit über 30 Jahren laut Satzung nicht mehr gebe. Die bisherigen sozialrechtlichen Mitglieder würden wie alle Mitglieder behandelt. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, auf sie die allgemein gültige Beitragsordnung anzuwenden und die Sonderregelung (Grundbeitrag € 190,– und Zusatzbeitrag € 8,50 pro Arbeitnehmer) nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Dementsprechend sei in der Beitragsordnung unterhalb der Beitragsstaffel der Zusatz „Beitrag für noch bestehende Teilmitgliedschaften: Grundbeitrag € 190,– + Zusatzbeitrag € 8,50 pro Arbeitnehmer“ zu streichen und in den Absatz 1 nach „Einzelmitglieder….“ den Klammerzusatz „(auch sozialrechtliche Teilmitgliedschaft)“ aufzunehmen. Unterhalb der Beitragsstaffel sei die „Ergänzung“ wie folgt zu formulieren:

„Hinzu kommt

  1. a) ein Beitrag von € 1,50 pro vollzeitbeschäftigtem Mitarbeiter – Teilzeitbeschäftigte werden auf

Vollzeitbeschäftigte umgerechnet.

  1. b) ein Beitrag zum Solidaritätsfonds. Die Höhe es Beitrages sowie die technischen und organisato-

rischen Einzelheiten …..“ (wie bisher)

 

Schließlich sei auch beabsichtigt, die Beiträge für die sogenannten korporativen Mitglieder neu zu regeln. Bei den korporativen Mitgliedern handle es sich um Verbände, die dem Verband zum Zweck der Vermittlung von Tarifbindung angeschlossen seien. In früheren Zeiten hätten dem Verband über 10 Verbände, zum großen Teil Fachverbände angehört. Inzwischen sei dies nur noch ein Verband, der Südwestdeutsche Zeitschriftenverleger-Verband. Es gebe einen Beschluss des Präsidiums, künftig keine korporativ angeschlossenen Verbände mehr aufzunehmen. Das Präsidium habe es für zweckmäßig erachtet, hier auf die in der Beitragsordnung sehr komplizierte Beitragsregelung zu verzichten und diese im Einzelfall mit dem Verband zu vereinbaren und hierfür in der Satzung die Ermächtigung zu schaffen.

Die Vorschläge für die Änderung der §§ 4 und 5 der Beitragsordnung seien den Mitgliedern mit der Einladung übermittelt worden und lägen auch, wie der Vorschlag zur Satzungsänderung, den Teilnehmern der Vollversammlung in den Tagungsunterlagen vor.

Er bittet um Abstimmung. Erneut wird auf seine Frage auf die Möglichkeit der geheimen Abstimmung verzichtet. Die Mitglieder stimmen dem ihnen vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Beitragsordnung, der diesem Protokoll angefügt ist, einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen zu.

  • Änderung der Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds

Herr Esterhammer weist darauf hin, dass die für die Änderung der Beitragsordnung angeführten Gründe es notwendig machten, die Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds zu ändern. In § 3 der Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds sei geregelt, dass die Höhe des Beitrags zum Solidaritätsfonds des VDGA € 2,50 pro vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer und Kalenderjahr betrage. Über eine notwendig werdende Änderung des Beitrages habe der Verwaltungsrat zu entscheiden. Der Verwaltungsrat habe im schriftlichen Verfahren auf ein Schreiben der Geschäftsführung vom 18.05.2015 bis zum 29.05.2015 einstimmig entschieden, dass der Beitrag zum Solidaritätsfonds nur noch € 1,– pro vollzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer und Kalenderjahr betragen soll. Dies ist auch die Grundlage für die zur Abstimmung zu stellende Änderung der Geschäftsordnung und auch der Beitragsordnung.

Es werde vorgeschlagen, den § 3 der Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds dahingehend zu ändern, dass der Betrag von € 2,50 pro Vollzeitarbeitnehmer und Kalenderjahr geändert wird in € 1,– pro Vollzeitarbeitnehmer und Kalenderjahr. Herr Esterhammer nimmt auch hier auf den den Teilnehmern mit der Einladung übermittelten und auch nochmals mit den Tagungsunterlagen überreichten Entwurf/Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds Bezug.

Herr Esterhammer weist darauf hin, dass über die Abstimmung zur Änderung der  Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds nur Mitglieder mit Tarifbindung befugt seien. Deshalb hätten diese Mitglieder dunkelblaue Briefumschläge mit Stimmkarten mit den Tagungsunterlagen erhalten.

Nachdem auch hier auf das Erfordernis der geheimen Abstimmung verzichtet  worden ist, stellt Herr Esterhammer ausschließlich an die Mitglieder mit Tarifbindung die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds zur Abstimmung.

Dem dem Protokoll anliegenden Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung zum Solidaritätsfonds stimmen die anwesenden Mitglieder mit Tarifbindung einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen zu.

Herr Esterhammer dankt den Mitgliedern für ihr eindeutiges Votum und leitet über zu

TOP 9 – Neuwahlen

  • Präsident

Herr Esterhammer weist erneut darauf hin, dass er zur Wiederwahl nicht antrete. Deshalb werde er sehr gerne die Wahl des Präsidenten leiten.

Er stellt als Kandidaten für die Wahl des Präsidenten Herrn Ulrich Gutting vor und weist darauf hin, dass Herr Gutting bereits seit 2007 dem Präsidium angehöre, seit dieser Zeit sei er auch Vizepräsident und habe 2011 zusätzlich das Amt des Schatzmeisters übernommen. Herr Gutting habe seine Zustimmung zur Wahl des Präsidenten gegeben. Er weist noch darauf hin, dass Herr Gutting mit der Wahl zum Präsidenten das Amt des Schatzmeisters abgeben werde.

Herr Gutting stellt sich den anwesenden Teilnehmern der Vollversammlung vor. Er weist darauf hin, dass er die Übernahme von Ehrenämtern grundsätzlich für wichtig erachte, auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen habe er sich ehrenamtlich engagiert. Seiner Auffassung nach bringe ein ehrenamtliches Engagement mehr Enthusiasmus mit sich als eine bezahlte Arbeit. Dem Verband möchte er etwas zurückgeben für seine erfolgreiche Arbeit. Er leite sein Unternehmen, das inzwischen 94 Jahre alt sei, nun in der dritten Generation und halte die Arbeit des Verbandes für wichtig. Deshalb sehe er es daher auch als notwendig an, sich in dem Verband zu engagieren. Auch sein Vater habe viele Jahre dem Präsidium des Verbandes angehört.

Bevor Herr Esterhammer Herrn Gutting zur Wahl stellt, verlässt Herr Gutting den Sitzungsraum. Herr Esterhammer fragt die Mitgliederversammlung, ob es weitere Vorschläge für die Übernahme des Amtes gebe. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Herr Esterhammer weist darauf hin, dass die Wahl üblicherweise in geheimer Abstimmung zu erfolgen habe, es bestehe aber die Möglichkeit, von diesem Erfordernis abzuweichen und offen oder per Akklamation zu wählen, wenn keine Einwände bestünden.

Auf seine Frage, ob ein Teilnehmer geheime Wahl wünsche, erfolgt keine Wortmeldung.

Herr Esterhammer bittet um Abgabe der Stimmen für die Wahl von Herrn Gutting in das Amt des Präsidenten. Die Wahl von Herrn Gutting erfolgt einstimmig ohne Gegenstimmen bei Stimmenthaltung des Betroffenen.

Nach Rückkehr in den Sitzungsraum erklärt Herr Gutting auf Frage, dass er die Wahl annehme. Herr Esterhammer gratuliert Herrn Gutting zu seiner Wahl und wünscht ihm eine gute und erfolgreiche Amtsführung und übergibt ihm die weitere Leitung der Mitgliederversammlung.

Herr Gutting bedankt sich bei der Vollversammlung für das durch die Wahl ausgesprochene Vertrauen. Die Übernahme des Präsidentenamtes bezeichnet er als eine große Herausforderung und vermutlich Teil eines neuen Lebensabschnittes. Er sei zwar in seinem Unternehmen noch aktiv, dennoch würden die Aufgaben als Präsident des Verbandes ihn dazu zwingen, Aufgaben in seinem Betrieb in andere Hände zu legen, teils in die von jüngeren, teils in die von erfahrenen langjährigen Mitarbeitern. Er bewertet dies positiv und sieht dies als Möglichkeit, Generationenkonflikte, die er im eigenen Unternehmen, aber auch bei Freunden und Kollegen erlebt habe, zu vermeiden.

Unternehmensfolge sieht er als ein langfristig anzupackendes und entscheidendes Thema für die Wirtschaft an, dem er sich auch im Verband widmen wolle. Er bezeichnet den Großhandel als eine starke Branche, die eine wichtige Funktion in unserer Wirtschaft einnehme. Als Bindeglied zwischen Industrie und dem konsumentenverbundenen Bereich mit oft mittelständischen Strukturen biete er einen entscheidenden Vorteil in der Marktwirtschaft. Er sei stolz darauf, ein Groß- und Außenhändler zu sein und damit einen Teil des Wirtschaftswunders Deutschland zu repräsentieren, wohl wissend, dass Generationen vor ihm ebenso oder noch mehr zu diesem Erfolg beigetragen hätten. Das Lob für den Groß- und Außenhandel treffe in gleicher Weise für die Dienstleister unter dem Dach des Verbandes zu, die auch zu einem Teil des Wirtschaftswunders und zur Effizienz der Wirtschaft in großem Maße beigetragen hätten.

Aber nichts sei in Stein gemeißelt und jeden Tag müssten die Positionen verteidigt werden. Im Vergleich zu den Menschen in Südostasien, deren Fleiß und Motivation er auf einer Urlaubsreise schätzen gelernt habe, rufe die Entwicklung in unserem Land bei ihm Stirnrunzeln hervor: Mindestlohn, Mütterrente, abschlagsfreie Rente mit 63, tolle Wahlversprechen, die einen Teil des wirtschaftlichen Erfolges der letzten Jahre in Frage stellten. Als wichtig bezeichnet er die Verabschiedung des Handelsabkommens TTIP, das Deutschland und Europa einen Vorsprung im transatlantischen Handel gegenüber den aufstrebenden BRIC-Staaten sichere. Durch die Digitalisierung sei die Welt zu einem globalen Dorf geworden, das Synergien nutze. Die Politik habe von der Wirklichkeit in der Wirtschaft keine Ahnung und weite Teile betrieben eine Umverteilungspolitik von oben nach unten, beispielsweise bei der Erbschaftsteuer. Ohne Frage nach Arbeitsplätzen und volkswirtschaftlichem Nutzen werde einer Neiddebatte Platz gemacht und ein negatives Ansehen der Unternehmer in Deutschland verbreitet –  man möge sich nur den Tatort am Sonntagabend ansehen. Dennoch sieht Herr Gutting keinen Grund zum Jammern, weil er die deutsche Wirtschaft und die Lage des Großhandels in Baden-Württemberg als stark und stabil betrachtet. Er sieht es als seine Aufgabe an, die Themen des Großhandels und der mittelständischen Wirtschaft an die Politik heranzubringen und gemeinsam mit den Spitzenverbänden und anderen Institutionen zusammenzuarbeiten, Kräfte zu bündeln und auf allen Ebenen der Politik im Land und im Bund zu formulieren. Plattformen gebe es genug, beispielsweise das Politische Sommerfest im Anschluss sowie Veranstaltungen beim BGA und in Baden-Württemberg.

Auch auf die Kernkompetenzen Arbeitsrecht und Tarifpolitik sei ein wichtiges Augenmerk zu richten und dies sei mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und der Geschäftsführung zu meistern.

Herr Gutting setzt die Wahl der Gremien fort. Er verweist auf die Tagesordnung, auf der unter TOP 9 neben dem Präsidenten auch die Neuwahlen der Vizepräsidenten und des Schatzmeisters vorgesehen sei.

Herr Gutting verweist darauf, dass es in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden sei, dass auf der Wahlvorschlagsliste für das Präsidium den entsprechenden Persönlichkeiten diese Funktionen zugeordnet worden seien und diese Listen dann Grundlage für die Wahl des Präsidiums gewesen seien und damit die Besetzung der Ämter festgestanden hätte. Da die Satzung zuvor geändert worden sei, würden diese Funktionen in einer späteren Präsidiumssitzung bestimmt.

  • Präsidium

Herr Gutting kommt damit zur Wahl des Präsidiums. Er beruft sich auf die Wahlvorschlagsliste und bittet um weitere Vorschläge. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Er weist darauf hin, dass Wahlen üblicherweise geheim erfolgen und nur öffentlich per Akklamation erfolgen können, wenn kein Mitglied hiergegen Einwände erhebt. Er stellt deshalb die Frage für die nun kommenden Wahlen von Präsidium, Tarifkommission, Verwaltungsrat Solidaritätsfonds und Rechnungsprüfern nach dem Wunsch, die Abstimmung in geheimer Wahl durchzuführen. Ein Wunsch nach geheimer Wahl erfolgt nicht. Herr Gutting stellt damit fest, dass die Wahl per Akklamation durchgeführt werden könne. Herr Gutting fragt des Weiteren, ob gewünscht werde, dass über jedes einzelne Mitglied des Präsidiums einzeln abgestimmt werde oder ob die vorbereiteten Wahlvorschlagslisten komplett zur Abstimmung gestellt werden könnten. Er schlägt vor, die Wahlvorschlagsliste en bloc zur Abstimmung zu stellen. Hiergegen werden keine Einwände erhoben. Bevor er die Wahlvorschlagsliste zur Abstimmung stellt, schlägt er vor, dass sich die neu zu wählenden Präsidiumsmitglieder, die Herren Till Blässinger und Gary Rölle, der Mitgliederversammlung kurz vorstellen. Herr Till Blässinger stellt sich der Mitgliederversammlung als geschäftsführender Gesellschafter der Firma Josef Blässinger GmbH + Co. KG in Stuttgart, die er in dritter Generation führe, vor. Er sei 44 Jahre alt und habe zwei Kinder. Er habe sich auch bereits im Bund junger Unternehmer Baden-Württemberg engagiert und diesen eine Zeit geführt. Er halte es für wichtig, sich ehrenamtlich zu engagieren und zu der Arbeit des Verbandes zu bekennen.

Auch Herr Gary Rölle, Vorstandsmitglied der ZG Raiffeisen eG in Karlsruhe, 45 Jahre alt, mit einer kleinen Tochter, erklärt, er sehe es als wichtig an, sich für die Aufgaben und die Positionen des Großhandels zu engagieren.

Herr Gutting stellt daraufhin die auf der Wahlvorschlagsliste für das Präsidium aufgeführten Herren Ulrich Becht, Till Blässinger, Jens K. Gräfe, Kurt Greul, Dr. Eberhard Gröner, Dr. Ulrich Mergenthaler, Johann-Ludwig Raiser, Gary Rölle, Dr. Stefan Wiltz zur Abstimmung und fragt, wer für die Wahl der genannten Persönlichkeiten in das Präsidium stimmt. Die Wahl erfolgt einstimmig ohne Gegenstimmen bei Stimmenthaltung der Betroffenen.

Herr Gutting stellt fest, dass alle Mitglieder der Wahlvorschlagliste in das Präsidium gewählt wurden und gratuliert zur Wahl.

Herr Gutting weist darauf hin, dass er selbst zur Wahl in die Tarifkommission und in den Solidaritätsfonds kandidiere und überträgt die Wahlleitung dieser Gremien an Frau Geller-Witt.

  • Tarifkommission

Unter Hinweis auf die den Teilnehmern vorliegende Wahlvorschlagsliste für die Wahl der Tarifkommission weist Frau Geller-Witt darauf hin, dass bei der Wahl der Tarifkommission nur diejenigen stimmberechtigt seien, die tarifgebunden seien. Mitgliedsunternehmen ohne Tarifbindung hätten bei der Wahl der Tarifkommission kein Stimmrecht. Deshalb hätten die Mitglieder mit Tarifbindung dunkelblaue Briefumschläge. Sie versichert, dass alle Kandidaten für die Wahl in die Tarifkommission auch tarifgebundene Mitglieder des Verbandes seien.

Einige Kandidaten zur Wahl in die Tarifkommission hätten sich aufgrund anderer wichtiger Verpflichtungen für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung entschuldigt. Auf Frage werden keine weiteren Vorschläge für die Wahl in die Tarifkommission gemacht. Da die Mitglieder vor der Wahl des Präsidiums der Wahl der Gremien per Akklamation und der Liste en bloc zugestimmt hätten, bittet sie jetzt um die Stimme der tarifgebundenen Mitglieder für die Wahlvorschlagsliste der Tarifkommission. Die Wahl der auf der Liste vorgeschlagenen Kandidaten in die Tarifkommission erfolgt einstimmig ausschließlich von tarifgebundenen Mitgliedern ohne Gegenstimmen bei Stimmenthaltung der Betroffenen.

Frau Geller-Witt bedankt sich für das Votum und gratuliert den neu gewählten Mitgliedern der Tarifkommission zu ihrer Wahl.

Sie weist darauf hin, dass der Vorsitzende der Tarifkommission kraft seines Amtes laut Satzung dem Präsidium angehört. Damit das Präsidium vollständig gewählt ist, bittet sie die Tarifkommission, jetzt innerhalb der Versammlung ihren Vorsitzenden zu wählen. Frau Geller-Witt bittet daher nur die gewählten Mitglieder der Tarifkommission um ihre Stimme. Kandidat für den Vorsitz der Tarifkommission sei der bisherige, langjährige Vorsitzende der Tarifkommission, Herr Markus Eschbach, der den Mitgliedern der Tarifkommission bekannt sei. Sie fragt nach weiteren Vorschlägen für das Amt des Vorsitzenden. Solche werden nicht gemacht. Frau Geller-Witt bittet um die Abgabe der Stimmen für die Wahl von Herrn Eschbach zum Vorsitzenden der Tarifkommission. Alle anwesenden Mitglieder der Tarifkommission stimmen einstimmig ohne Gegenstimmen bei Stimmenthaltung des Betroffenen für die Wahl von Herrn Eschbach zum Vorsitzenden der Tarifkommission. Frau Geller-Witt stellt fest, dass Herr Eschbach einstimmig zum Vorsitzenden der Tarifkommission wiedergewählt wurde und Herr Eschbach damit auch Mitglied des Präsidiums ist. Sie gratuliert ihm zu seiner Wahl.

Frau Geller-Witt schlägt vor, sogleich auch den stellvertretenden Vorsitzenden der Tarifkommission zu wählen, weil – nachdem die Tarifverhandlungen gerade zu Ende geführt worden sind – innerhalb der nächsten zwei Jahre voraussichtlich keine Sitzung der Tarifkommission stattfinden wird, auf der stellvertretende Vorsitzende gewählt werden könnte.

Alle Mitglieder der Tarifkommission sind damit einverstanden. Sie schlägt vor, dass Herr Kurt Greul, Firma Metro, der auch bisher die stellvertretende Funktion des Vorsitzenden der Tarifkommission innehatte, zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Tarifkommission gewählt wird.

Erneut bittet sie nur die Mitglieder der Tarifkommission um Abgabe ihrer Stimmen. Herr Greul wird einstimmig ohne Gegenstimme bei eigener Stimmenthaltung zum stellvertretenden Vorsitzenden der Tarifkommission gewählt.

  • Solidaritätsfonds

Frau Geller-Witt fährt mit der Wahl des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds fort.

Sie weist darauf hin, dass auch für die Wahl des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds nur die Mitglieder mit Tarifbindung zur Stimmabgabe befugt sind.

Sie verweist auf die den Sitzungsteilnehmern vorliegende Wahlvorschlagsliste für den Verwaltungsrat Solidaritätsfonds. Sie versichert auch an dieser Stelle, dass alle Kandidaten für die Wahl in den Verwaltungsrat Solidaritätsfonds tarifgebundene Mitglieder des Verbandes sind. Sie schlägt vor, an dieser Stelle auf die Vorstellung der neuen Kandidaten des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds zu verzichten, da sie entweder langjährig bekannt oder sich schon als Kandidat der Wahl ins Präsidium vorgestellt haben. Sie nennt die auf der Liste aufgeführten Kandidaten, die Herren Becht, Gräfe, Greul, Gutting, Frau Jäger, die Herren Kleinschmidt, Raiser, Rölle, Schreyeck und Dr. Wiltz. Sie bittet auch jetzt wieder nur die tarifgebundenen Mitglieder um Abgabe der Stimmen für die Wahl der zuvor genannten Persönlichkeiten. Die Wahl des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds erfolgt einstimmig ohne Gegenstimme bei Stimmenthaltung der Betroffenen.

Frau Geller-Witt bedankt sich für das Votum und stellt fest, dass alle auf der Wahlvorschlagsliste aufgeführten Persönlichkeiten in den Verwaltungsrat Solidaritätsfonds gewählt sind und gratuliert zur Wahl.

Sie stellt weiter fest, dass Herr Eschbach in seiner Funktion als Vorsitzender der Tarifkommission nach § 2 Abs. 2 der Richtlinien zum Solidaritätsfonds kraft Amtes dem Verwaltungsrat Solidaritätsfonds angehört und auch den Vorsitz im Verwaltungsrat Solidaritätsfonds innehat.

Sie schlägt vor, dass auch der Verwaltungsrat Solidaritätsfonds den stellvertretenden Vorsitzenden an dieser Stelle wählt. Die soeben gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds erheben hiergegen keine Einwände. Zur Wahl stellt sie den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden und neu gewählten Präsidenten, Herrn Ulrich Gutting.

Alle Mitglieder des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds stimmen für die Wahl von Herrn Gutting zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds. Herr Gutting ist damit einstimmig ohne Gegenstimmen bei eigener Stimmenthaltung zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates Solidaritätsfonds gewählt.

  • Rechnungsprüfer

Herr Gutting führt die Wahl der Gremien mit der Wahl der Rechnungsprüfer fort. Als Kandidaten nennt er die bisherigen Rechnungsprüfer, die Herren Rüdiger Kling und Markus Würzburger, die dieses Amt schon seit vielen Jahren ausüben und versichert, dass sie die Rechnungsprüfung sehr sorgfältig und gründlich durchführen. Beide Herren seien an der Teilnahme an der Vollversammlung leider verhindert und bedauerten, nicht anwesend sein zu können.

Er weist darauf hin, dass zur Wahl der Rechnungsprüfer wieder alle Mitglieder aufgefordert seien. Auch hier beruft er sich zur Fortsetzung der Wahl per Akklamation und en bloc auf das eingangs der Wahlen gegebene Votum. Er bittet um Stimmabgabe für die Herren Kling und Würzburger zur Wahl als Rechnungsprüfer. Die Herren Kling und Würzburger werden einstimmig ohne Gegenstimmen zu Rechnungsprüfern des Verbandes gewählt.

Zum Abschluss dankt Präsident Ulrich Gutting den Teilnehmern für das Votum und verspricht im Namen aller Gewählten, bei der Ausübung der Ämter immer das Wohl des Verbandes im Auge zu haben. Er stellt fest, dass damit die Regularien beendet sind. Im allseitigen Einvernehmen zieht er den Tagesordnungspunkt 11Verschiedenes dem Tagesordnungspunkt 10 vor und fragt, ob zu diesem Punkt Wortmeldungen gewünscht würden. Dies ist nicht der Fall. Er kommt damit zum

TOP 10 – Verabschiedung von Herrn Esterhammer

Herr Gutting wendet sich an Herrn Esterhammer, der inzwischen im Auditorium Platz genommen hat. Er würdigt das 15-jährige Engagement von Herrn Esterhammer für den Verband und zwar zunächst von November 2000 bis Juli 2011 als Mitglied der Tarifkommission und als Mitglied der Verhandlungskommission. Die Übernahme sozialer Verantwortung sei ihm stets wichtig gewesen – und das könne er auch aus persönlicher Erfahrung bestätigen – auch ihn habe er davon überzeugt, dass es wichtig sei, in einem Arbeitgeberverband auch ein Engagement in der Tarifkommission, am besten in der Verhandlungskommission zu übernehmen. Präsident Gutting bezeichnet dies als eine sehr interessante Aufgabe, die auch die Augen dafür öffne, dass das Wünschenswerte nicht immer das Machbare sei und dass dennoch am Ende ein Kompromiss stehe und dieser Kompromiss gut sei, wenn er beiden Seiten weh tue. Für diesen Rat sei Herr Gutting Herrn Esterhammer auch heute noch dankbar.

In 2005 sei er in das Präsidium kooptiert worden und die Kooptierung sei im März 2006 durch die Vollversammlung bestätigt worden. Am 09.05.2007 sei er zum Präsidenten des Verbandes gewählt worden und zur gleichen Zeit habe auch er seine Tätigkeit als Mitglied des Präsidiums und Vizepräsident des Verbandes aufgenommen. Herr Esterhammer habe sich mit großem Engagement und Hingabe seiner Aufgabe als Präsident angenommen und sei auf allen wichtigen Veranstaltungen, nicht nur des Verbandes, sondern auch außerhalb des Verbandes in seinem Netzwerk präsent gewesen. Er habe den Verband im Präsidium des BGA vertreten und dort regelmäßig die Forderungen des VDGA vertreten. Ebenso sei er präsent gewesen in der Arbeitsgemeinschaft der Dienstleistungsverbände und habe den Kontakt mit dem Verband des Einzelhandels, der Handelsvertreter, vor allem auch des Speditions- und Logistikgewerbes und des Hotel- und Gaststättengewerbes gepflegt und sich für gemeinsame politische Überzeugungen eingesetzt. Bei der Namensänderung des Einzelhandelsverbandes in „Handelsverband“ habe er deutlich gemacht, dass ein Übergreifen in die Zuständigkeit des VDGA nicht hingenommen werde und erreicht, dass der Handelsverband – zumindest im gemeinsamen Auftreten in der Arbeitsgemeinschaft der Dienstleistungsverbände – immer den Zusatz „Der Einzelhandel“ verwende.

Im Vorstand der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände habe er den Kontakt zur baden-württembergischen Landespolitik gepflegt und den VDGA zu einer bekannten Größe gemacht. Besonderer Dank gebühre ihm auch für den Anstoß der Leitbilddebatte des BGA, die auch dazu geführt habe, dass die Imagebildung des Großhandels vorangetrieben wurde, was auch in der Website „grosshandeln.de“ zum Ausdruck komme.

Er würdigt sein Engagement bei der beabsichtigten Fusion des VDGA mit dem hessischen Landesverband und beim Erwerb der verbandseigenen Immobilie in bester Lage in Mannheim.

Herr Gutting versichert Herrn Esterhammer die volle Wertschätzung des Verbandes und verweist auf deren Würdigung durch die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes im Jahr 2013. Als Zeichen der Wertschätzung und seines Dankes, des Dankes des Präsidiums, der Geschäftsführung und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie aller Mitglieder überreicht er ihm zum Abschied ein Präsent.

Herr Esterhammer bedankt sich für die Würdigung seiner Arbeit und das erhaltene Präsent. Er versichert, dass ihm die Arbeit für den Verband stets Freude bereitet habe, er dabei viele interessante Menschen kennengelernt habe und dankbar auf diese Zeit zurückblicke.

Herr Gutting schließt die Versammlung und lädt ein zum anschließenden Stehempfang.

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