Im Bereich der Pflegeversicherung treten zum 1. Januar 2017 aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes II weitreichende Änderungen in Kraft. So werden beispielsweise die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf sogenannte Pflegegrade ersetzt. Auch die soziale Absicherung pflegender Angehöriger wird durch die Reform verbessert. Bedingt durch diese Ausweitungen soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 1. Januar 2017 auf 2,55 % bzw. 2,8 % für Kinderlose steigen.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.