In einem Auszug des Bundesgesetzblatts wurde die im Februar vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderung des Handelsbilanzrechts verkündet und ist somit in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat am 26. Februar 2016 gegen das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ keinen Einspruch erhoben. Die Änderungen im Handelsrecht für Pensionsrückstellungen, wozu vor allem die Verlängerung des Zeitraums zur Durchschnittszinsberechnung von sieben auf zehn Jahre sowie eine Ausschüttungssperre des aus den unterschiedlichen Zeiträumen ermittelten Unterschiedsbetrags gehört, sind mithin in der vom Bundestag am 18. Februar 2016 beschlossenen Fassung in Kraft getreten.

Artikel 8 enthält die Vorschriften zur erstmaligen Anwendung der geänderten Vorgaben und das Wahlrecht der Vorgaben für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 begonnen und vor dem 1. Januar 2016 geendet haben. Der Auszug kann von Mitgliedern des VDGA über das Rundschreiben 04/2016 herunterladen werden.

 

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