Der Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat für das Jahr 2018 einen Beitragssatz von 2,1 Promille (Vorjahr 2,0 Promille) festgesetzt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat für das Jahr 2018 einen Beitragssatz von 2,1 Promille (Vorjahr 2,0 Promille) festgesetzt.
Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 345 Mrd. € addieren. Aufgrund des Beitragssatzes von 2,1 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 725 Mio. € zahlen (im Vorjahr 678 Mio. €).
Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG noch einen Beitragssatz um 2,5 Promille erwartet. In den letzten Monaten hat sich der zu finanzierende Aufwand aber günstiger entwickelt. Daher konnte der Beitragssatz jetzt niedriger festgesetzt werden, als dies zur Jahresmitte prognostiziert wurde.
Im PSVaG sind rd. 95.200 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vor-geschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.