Was kann ein Unternehmen tun, um seine Warengeschäfte auch nach dem Auslaufen des staatlichen Schutzschirms abzusichern?
Mit dem Schutzschirm der Bundesregierung sollen Warengeschäfte in einem Umfang wie im vorherigen Jahr von über 400 Milliarden Euro abgesichert und weiter ermöglicht werden. Diese Vereinbarung gilt bisher bis zum 31.12.2020, aber es steht zu erwarten, dass hier eine Verlängerung vereinbart wird.
Unabhängig davon sollten die Unternehmen sich darum kümmern, unter welchen Konditionen sie eine Absicherung von Warengeschäften auch nach Auslaufen des Schutzschirms vorbereiten.
Die Sicherung der Lieferketten hat für den Großhandel erhebliche Bedeutung. Es geht um Versorgungssicherheit, aber auch um Sicherheit für die Finanzierung von Unternehmen. Warenkreditversicherungen sind dabei ein für viele Unternehmen wichtiges Instrument der Liquiditätssicherung und Refinanzierung.
Was kann also ein Unternehmen zur weiteren Absicherung seiner Warengeschäfte tun, um Limitkürzungen und Konditionsveränderungen oder auch Ratinganpassungen abzuwenden?
Wichtig ist, zunächst den eigenen Status zu kennen und das eigene Rating und Deckungsvolumen zu ermitteln. Der Dialog mit den Warenkreditversicherern ist immer hilfreich und sollte im Rahmen einer vertraulichen Öffnung in Betracht gezogen werden.
Der BGA hat mit Blick auf das Auslaufen des Schutzschirms – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen wird – für die Warenkreditversicherung eine Orientierungshilfe erarbeitet.
Darin wird aufgezeigt, was ein Unternehmen tun kann, um mit seinem Warenkreditversicherer den Dialog zur künftigen Absicherung zu führen, aber auch welche alternativen oder ergänzenden Instrumente genutzt werden können, um Liquidität und Rating zu stärken. Die Publikation gibt auch Hinweise zu Ansprechpartnern und weiterführenden Informationen.
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