Online-Seminar-Aufzeichnung: Neuordnung Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement

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Online-Seminar-Aufzeichnung: Neuordnung Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement

2020-05-08T11:54:24+02:0021. April 2020|Bildung, Online-Seminar, Personalarbeit|
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Aufzeichnung des Online-Seminars vom 21.04.2020 zum Thema „Neuordnung Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement“.

Die noch durch das BIBB zu erstellende Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis stellen wir Ihnen nach deren Veröffentlichung zur Verfügung.

Nachfolgend steht Ihnen die Präsentation und die häufgsten FAQ’s als Download zur Verfügung.

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Für wen gilt die neue Ausbildungsordnung?2020-05-08T10:48:24+02:00

Die neue Verordnung wurde am 1. April im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die als Ausbildungsbeginn den 1. August 2020 oder einen späteren Termin vorsehen. Ausbildungsverträge für das neue Ausbildungsjahr, die noch mit der alten Berufsbezeichnung abgeschlossen wurden, werden von den Kammern umgeschrieben.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.
2. Was passiert mit bestehenden Ausbildungsverhältnissen?2020-05-08T10:48:54+02:00

Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2020 begonnen wurden, gilt die alte Ausbildungsordnung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel weiter. Ein Wechsel zur neuen Ausbildungsordnung unter Anrechnung bereits absolvierter Ausbildungszeiten ist nicht möglich.

 

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3. Was gilt für laufende Ausbildungen in Bezug auf Inhalte, Prüfungen etc.?2020-05-08T10:49:27+02:00

Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2020 begonnen wurden, gilt die alte Ausbildungsordnung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel weiter. Die Umschreibung bereits begonnener Ausbildungsverhältnisse ist nicht vorgesehen.

 

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4. Muss der zuständige Ausbilder sich neu für den neuen Beruf eintragen lassen oder wird dies auch automatisch umgeschrieben?2020-05-08T10:49:57+02:00

Eine Neueintragung bzw. Umschreibung bestehender Ausbilder ist nicht erforderlich.

 

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5. Warum wurde der Beruf neu geordnet?2020-05-08T10:50:48+02:00

Die Neuordnung war erforderlich, weil die Ausbildungsordnung nicht mehr den aktuellen technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Beruf entsprach. Veränderte Anforderungen in der Arbeitswelt ergeben sich vor allem durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundene wachsende Bedeutung elektronischer Geschäftsprozesse (E-Business), des Onlinehandels und der Plattformökonomie. Großhändler entwickeln sich immer mehr vom Warenhändler zum ganzheitlichen Lösungsanbieter für ihre Kunden mit einer hohen Dienstleistungskompetenz. Die notwendigen Änderungen werden im modernisierten Berufsbild umgesetzt. Ziel der Modernisierung ist es, ein attraktives, zeitgemäßes und anspruchsvolles Berufsbild mit neuer Berufsbezeichnung zu schaffen.

 

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6. Warum wurde der Name des Berufsbildes geändert?2020-05-08T10:53:17+02:00

Der neue Name Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement trägt der stärkeren Prozessorientierung und der wachsenden Bedeutung des Projektmanagements im Groß- und Außenhandel Rechnung. Es geht also nicht darum, viele kleine Unternehmensmanager zu schaffen. Managen ist vielmehr im Sinne der geschlossenen Handlung (planen, vorbereiten, durchführen, kontrollieren, bewerten und ändern) zu verstehen. Zudem soll eine moderne Berufsbezeichnung die Attraktivität und Sichtbarkeit des Berufes erhöhen.

 

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7. Welche wesentlichen Änderungen zum bisherigen Berufsbild gibt es?2022-03-30T20:08:27+02:00

Im modernisierten Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement wurden die Berufsbildpositionen orientiert an Großhandelsprozessen neu strukturiert und Lernziele überarbeitet. Dies umfasst Neuerungen, Erweiterungen, Streichungen und Präzisierungen. Im Wesentlichen wurden folgende Inhalte modernisiert:

  • Neben dem Warensortiment werden waren- und kundenbezogene Dienstleistungen ausdrücklich mit ins Leistungsspektrum der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement aufgenommen.
  • Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in nationalen und internationalen Lieferketten wird im Rahmen der Berufsbildposition „Handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern“ als Lernziel aufgenommen.
  • Der Einkauf wurde um Ausschreibungen und Verhandlungsführung ergänzt. Der wachsenden Internationalisierung des gesamten Berufs auch in der Fachrichtung Großhandel wird durch die Berücksichtigung der Risiken beim Einkauf im Ausland Rechnung getragen.
  • Marketing und Verkauf werden mit der ausdrücklichen Ergänzung des Online-Vertriebskanals gestärkt. Damit haben Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement auch den wachsenden E-Commerce im Blick, bleiben aber dem Multichannel-Ansatz treu.
  • Mit der neuen Berufsbildposition „Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)“ wird der Umgang mit digitalen E-Business-Systemen im betrieblichen Alltag zur Selbstverständlichkeit. Daneben wird in der gesamten Ausbildungsordnung die Nutzung von Daten und elektronischen Medien unter Beachtung von Datenschutz und IT-Sicherheit stärker betont.
  • Die Arbeit in betrieblichen Projekten wird in zwei Lernzielen im Rahmen der Arbeitsorganisation zu einem neuen Schwerpunkt des Berufs.
  • Sogenannte Soft Skills werden durch die Aufnahme des lebensbegleitenden Lernens und der Unfallprävention im betrieblichen Arbeitsalltag gestärkt.
  • Die Einhaltung rechtlicher und betrieblicher Regelungen wird durch ein neues Lernziel Compliance gestärkt.
  • Auch die interne und externe Kommunikation erhält eine größere Bedeutung und wird eine eigene integrative Berufsbildposition.
  • Die Fachrichtung Großhandel wird um eine Berufsbildposition zum Retourenmanagement (warenbezogene Rückabwicklungsprozesse) ergänzt.
  • In der Fachrichtung Außenhandel wird die Anwendung von Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen in der Berufsbildposition Internationale Berufskompetenz zusammengefasst.

 

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8. Wie kann ich die Berufsbildposition „Elektronische Geschäftsprozesse (E-Business)“ konkret im Betrieb umsetzen?2022-03-30T20:08:27+02:00

Auszubildende sollen hier frühzeitig mit der betrieblichen Nutzung von E-Business-Systemen (ERP, CRM, Kommunikation) sowie dem betrieblichen Stammdatenmanagement in den typischen Geschäftsprozessen des Groß- und Außenhandels (Einkauf/Beschaffung, Lagerung/Logistik, Vertrieb/Distribution) vertraut gemacht werden.

 

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9. Was bedeutet „Projektarbeit“ und welche Art von Projekten ist gemeint?2022-03-30T20:08:26+02:00

Im Rahmen der Arbeitsorganisation sollen die Auszubildenden sowohl die Vorbereitung, Planung, Überwachung, Steuerung, den Abschluss und die Dokumentation betrieblicher Projekte unterstützen, als auch selbst bei der Umsetzung und Durchführung von betrieblichen Projekten mitarbeiten. Dies kann kleine als auch große Projekte umfassen. Maßgeblich ist das klassische Projektverständnis (vgl. DIN 69901).

 

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10. Was passiert, wenn Betriebe bestimmte neue Inhalte (z.B. E-Commerce) nicht vermitteln können?2022-03-30T20:08:26+02:00

Jeder Betrieb soll weiterhin ausbilden können. Bei der Formulierung der Berufsbildpositionen und der Lernziele wurde darauf geachtet, dass die zu erwerbenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten möglichst zukunftsorientiert ausgerichtet sind, aber weiterhin so offen gestaltet sind, dass sie für jeden Ausbildungsbetrieb vermittelbar bleiben. So ist insbesondere ein eigener Online-Shop nicht erforderlich.

 

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11. Wie ändert sich die Prüfungsstruktur?2022-03-30T20:08:25+02:00

Das bisherige Modell aus Zwischen- und Abschlussprüfung wird auf die zweigeteilte, gestreckte Abschlussprüfung umgestellt. Aus der Zwischenprüfung, die für die Abschlussnote bisher nicht relevant war, wird mit Teil 1 der Abschlussprüfung eine „harte“ Prüfung, deren Note zu einem Viertel in die Abschlussnote eingeht.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet nach 18 Monaten in Form einer schriftlichen Prüfung statt – die Verordnung sagt „im vierten Ausbildungshalbjahr“ – und umfasst die Inhalte der ersten 15 Monate der Ausbildung. Teil 2 der Abschlussprüfung folgt wie bisher am Ende der Ausbildung.

 

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12. Ist ein Nichtbestehen von Teil 1 der Abschlussprüfung möglich und welche Auswirkung hat dies?2022-03-30T20:08:25+02:00

Ein Nichtbestehen von Teil 1 der Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen. Entscheidend ist, dass im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ein „ausreichend“ erzielt wird. Ein „mangelhaft“ oder „ungenügend“ in Teil 1 kann demnach nur durch ein besseres Ergebnis in Teil 2 der Abschlussprüfung ausgeglichen werden. Eine Wiederholungs- oder Ergänzungsprüfung zu Teil 1 gibt es nicht.

 

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13. Wie muss ich den betrieblichen Ausbildungsplan gestalten?2022-03-30T20:08:24+02:00

Die zeitliche Gliederung des betrieblichen Ausbildungsplans bekommt durch die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung eine größere Relevanz, denn die in der Verordnung vorgegebenen Inhalte der ersten 15 Monate sind für Teil 1 der Abschlussprüfung prüfungsrelevant. Deshalb sollte die im Ausbildungsrahmenplan vorgegebene zeitliche Gliederung beachtet werden.

 

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