Eine neue europäische Richtlinie soll die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in Europa erleichtert. grosshandel-bw und der BGA engagieren sich dafür, dass bei ihrer Umsetzung in Deutschland die Interessen der Gläubiger hinreichend berücksichtigt werden.
Die vorinsolvenzliche Sanierung von Unternehmen und die Gewährung einer zweiten Chance für insolvente Unternehmer stehen im Mittelpunkt der neuen EU-Restrukturierungsrichtlinie. Bei ihrer bevorstehenden Umsetzung in Deutschland muss sichergestellt werden, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der neuen europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie in deutsches Recht muss innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre stattfinden. Die Richtlinie sieht für den nationalen Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum vor. grosshandel-bw und der BGA engagieren sich dafür, dass im Rahmen der Umsetzung die Interessen der Gläubiger hinreichend Berücksichtigung finden. Ziel der Richtlinie ist es, die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in Europa zu erleichtern und zu vereinheitlichen. So sollen Frühwarnsysteme für die Verschlechterung der Geschäftsentwicklung von Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Auch eröffnet die Richtlinie betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, noch vor einem Insolvenzverfahren mit einer Mehrheit der Gläubiger Sanierungsmaßnahmen abzustimmen und ein Restrukturierungsverfahren in Eigenregie durchzuführen. Für überschuldete Unternehmer sieht die Richtlinie die Möglichkeit einer Entschuldung innerhalb von drei Jahren vor.
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