Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen für Sachbezug und Insolvenzgeldumlage.
Zum Jahreswechsel wurden die Sachbezugswerte und die Insolvenzgeldumlage neu festgelegt. Für die Sachbezugswerte sind ab dem Jahr 2020 die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Werte zugrunde zu legen.
2020 | 2019 | |
Verpflegung (monatlich)
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258,00 € 54,00 € 102,00 € 102,00 € |
251,00 € 53,00 € 99,00 € 99,00 € |
Unterkunft (monatlich) | 235,00 € | 231,00 € |
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Der amtliche Sachbezugswert beträgt ab dem Kalenderjahr 2020 für ein Frühstück 1,80 € und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,40 €.
Die Insolvenzgeldumlage wurde ab 01.01.2020 gleichfalls neu festgelegt, bleibt aber unverändert bei 0,06 %.
Die Höhe des Abgabesatzes für die Künstlersozialversicherung wurde für das Jahr 2020 bei 4,2 % festgelegt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.