Die ASR V3 ist nunmehr in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für die betriebliche Praxis.
Die ASR V3 zeigt in acht Prozessschritten auf, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird:Vorbereitung
- Ermittlung von Gefährdungen
- Beurteilung von Gefährdungen
- Festlegung von Maßnahmen
- Umsetzung von Maßnahmen
- Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Dokumentation
- Fortschreiben
Eine Vermutungswirkung tritt dann ein, wenn die Arbeitsschutzverantwortlichen nach der ASR V3 vorgegangen sind. Denn damit kann man davon ausgehen, dass die gesetzlichen Vorschriften aus der Arbeitsstättenverordnung bzw. dem Arbeitsschutzgesetz erfüllt sind.
Übrigens: Für die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zur Wohnung des Arbeitnehmers, der ein Homeoffice betreibt. Es gelten die gleichen Richtlinien des Arbeitsschutzes wie im Büro.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.