Bürokratiewahnsinn pur! Aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 resultiert eine Verpflichtung der EU-Kommission, zur Schlichtung von Streitigkeiten im Online-Handel eine eigene Plattform zu schaffen. Die Verordnung begründet aber auch eine Verpflichtung der Online-Händler selbst, ab dem 09. Januar 2016 auf ihrer Website einen Link zu dieser Plattform herzustellen. Der Link lautet wie folgt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Verpflichtung trifft Online-Händler sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerdeutsche Transaktionen. Über die Plattform sollen Streitigkeiten zwischen Online-Händlern und Verbrauchern in beide Richtungen eine Klärung erfahren. Kurios an dieser ganzen Angelegenheit ist das Inkrafttreten der Verpflichtung ab Samstag, den 09. Januar 2016, auch wenn die entsprechende Plattform seitens der Kommission noch gar nicht bereitgestellt worden ist und eine Erreichbarkeit erst ab dem 15. Februar 2016 laut Kommission gegeben sein soll. Die Plattform soll die Beschwerden dann an die nationalen Schlichtungsorgane weiterreichen.

Jetzt kommt die weitere Kuriosität zum Tragen: eine solche Schlichtungsstelle ist in Deutschland nicht eingerichtet. Sie würde erst durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz geschaffen. Dieses Gesetz ist aber noch nicht in Kraft getreten. Obgleich also weder die EU-Kommission die entsprechende Plattform zeitgerecht anbietet, als auch aus deutscher Sicht die notwendige Schlichtungsstelle noch gar nicht geschaffen worden ist, trifft die Online-Händler bereits ab dem 09. Januar 2016 die Verpflichtung, den o.g. Link auf der eigenen Website einzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Link leicht zugänglich sein muss, was beispielsweise durch die Aufnahme im Impressum der Fall wäre. Nicht zu empfehlen ist eine Aufnahme in die AGBs, wenn nicht gleichzeitig gewährleistet ist, dass die AGBs von jeder einzelnen Seite aus im Webshop aufrufbar sind.

Der Bürokratiewahnsinn legt den Online-Händlern Verpflichtungen auf, die mangels hinreichender Umsetzung im technischen oder gesetzgeberischen Bereich vollkommen wirkungslos sind. Mit einem solch aberwitzigen Handeln wird die Akzeptanz der EU durch die Bürger auf eine harte Probe gestellt.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.