In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Arbeitgeber, Ingenieurkammern und Hochschulen Baden-Württembergs eine Überarbeitung des Mindestlohngesetzes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die gegenwärtige Situation führt zu einer massiven Verunsicherung für die Beteiligten. Die Regelungen im Mindestlohngesetz zu den Praktikanten mit Studienstatus gefährden aufgrund unklarer Formulierungen und sehr eng definierten Voraussetzungen bewährte Partnerschaften zwischen Hochschule und Arbeitgebern.

Ohne gesetzliche Klarstellungen würde es zu einer Reduktion des Angebotes von Praktikumsplätzen kommen, da bei Zweifeln über die anzuwendenden Bestimmungen lieber auf die Durchführung von Praktika verzichtet wird. Die gemeinsame Erklärung können Mitgliedsfirmen bei uns anfordern.

 

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.