Aktuell ist keine Hektik angezeigt, um mögliche Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell zu realisieren. Die Verjährung könnte frühestens am 01.01.2018 beginnen. Es bleibt also noch Zeit, sich auf diese Thematik vorzubereiten, zumal die schriftliche Begründung der EU-Kommission für die verhängte Kartellstrafe gegenüber den beteiligten Lkw-Herstellern noch aussteht.

Gleichfalls ist eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (KWG) noch nicht in Kraft getreten. Wegen der darin enthaltenen Verbesserungen der prozessualen Ausgangslage für die Geschädigten, empfiehlt sich auch aus diesem Grund ein Zuwarten. Unser Bundesverband BGA hat hierzu ein Merkblatt erstellt, in dem noch nähere Informationen enthalten sind. Unsere Mitglieder können es als Anlage herunterladen unter www.grosshandel-bw.de/?wpfb_dl=480.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.