Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurden Regelungen zur Bekämpfung des Terrorismus geschaffen. Hierzu zählen die europäischen Antiterrorverordnungen sowie der vorbeugende personelle Sabotageschutz im Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Die Vorgaben haben auch Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Prüfung, inwieweit Arbeitnehmer ggf. auf den Sanktionslisten genannt werden. Der Leitfaden der BDA wurde aktualisiert und neu gefasst.

Der Leitfaden zur  Antiterrorgesetzgebung kann hier abgerufen werden:

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.