Ab 01.01.2018 gilt das Leistungsverbesserungsgesetz für die Erwerbsminderungsrente. Eine Vorabinformation ist brereits jetzt wichtig.Zum 01.01.2018 werden Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente bis 2024 in mehreren Schritten von 62 auf 65 Jahre angehoben.

Dies soll vermeiden, dass bei sehr frühem Renteneintritt wegen Erwerbsminderung sich zu niedrige Rentenansprüche ergeben.

Bei Interesse können Mitgliedsfirmen den Gesetzestext über uns abrufen.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.