Das Integrationsgesetz BW, was vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet wurde, ermöglicht Muslimen und Aleviten, sich pro Jahr für bis zu drei ihrer religiösen Feiertage von der Arbeit unbezahlt freistellen zu lassen. Dies kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn der Besuch der Gottesdienste auch außerhalb der Arbeitszeit möglich wäre oder bei entgegenstehenden dringenden betrieblichen Notwendigkeiten. Die Arbeitgeberverbände kritisieren dieses Gesetz, es schafft noch mehr Bürokratie und birgt eine Rechtsunsicherheit, denn im Gesetz sind keine Fristen für den Antrag auf Freistellung geregelt und die unbezahlte Freistellung ergibt sich lediglich aus der Gesetzesbegründung.
Die Zukunft wird zeigen, ob durch dieses Gesetz mehr Konfliktpotenzial geschaffen wurde, denn bisher haben die Firmen diese Problematik auch ohne zusätzliches Gesetz einvernehmlich regeln können.
Keine Pflicht des Verleihers aus dem Nachweisgesetz, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers nachzuweisen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.