Um Mitarbeiter zu werben und zu halten, müssen Arbeitgeber heutzutage kreativ werden. Eine Alternative zur Geldprämie können Benefits, wie zum Beispiel Werkmietwohnungen sein.
Die Werkmietwohnung soll für den Arbeitnehmer ein attraktives Angebot darstellen. Dieser Benefit kann insbesondere in Ballungsgebieten bei Wohnungsmangel überzeugen. Im Arbeitsvertrag ist zu empfehlen, einen direkten Bezug zum Mietobjekt herzustellen. Umgekehrt sollte der Mietvertrag auch Angaben zum Arbeitsverhältnis enthalten. Ein vergünstigtes Wohnangebot kann für Bewerber ein überzeugendes Argument darstellen. Ebenso lassen sich damit Mitarbeiter gut an das Unternehmen binden.
Als Arbeitgeber muss man nicht gleichzeitig Vermieter sein. Allerdings wird eine Verknüpfung zwischen Vermieter und Arbeitgeber vorausgesetzt. Diese liegt beispielsweise vor, wenn der Arbeitgeber eine selbstständige Wohnungsgesellschaft gegründet hat. Von einer Vermietung als Unternehmer privat ist abzuraten, da ansonsten die Vorteile des Werkmietvertrages entfallen.
Es ist zu beachten, dass der Werkmietvertrag nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet. Sobald das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, besteht jedoch die Möglichkeit auch das Mietverhältnis aufgrund von Betriebsbedarf zu kündigen.
Der Arbeitgeber muss erklären, warum die Wohnung anderweitig betrieblich benötigt wird, welcher Arbeitnehmer die Wohnung in Zukunft bekommen soll und dass dieser einverstanden ist. Es genügen konkrete vernünftige und nachvollziehbare Gründe, warum die Wohnung an einen anderen Arbeitnehmer überlassen werden soll. Falls ein Betriebsbedarf nicht begründet werden kann, ist eine Kündigung nach den allgemeinen mietrechtlichen Regelungen sehr schwer durchsetzbar.
Eine Mieterhöhung ist im gesetzlichen Rahmen ebenfalls möglich. Allerdings erst nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Während die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist läuft, kann also keine Erhöhung vorgenommen werden. Es handelt sich bei der Vergünstigung des Mietpreises um einen geldwerten Vorteil. Diesen muss der Arbeitnehmer versteuern. Steuerrechtliche Besonderheiten sind hierbei zu beachten.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vorgenommen werden. Dafür schreibt das Gesetz ein Zustimmungsverfahren vor.
Erste Voraussetzung ist, dass die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.
Zusätzlich muss die Kappungsgrenze beachtet werden. Die Kappungsgrenze im Gesetz liegt bei 20%. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete sich nicht um mehr als 20% erhöhen.
Für einige Ballungsgebiete wurde die Kappungsgrenze auf 15% heruntergesetzt. Dazu gehört beispielsweise auch der Raum Stuttgart.
Bei den Werkmietwohnungen ist der Betriebsrat bei Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen sowie bei der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen (einschließlich des Mietzinses) zu beteiligen.
Zu unterscheiden ist die Werkmietwohnung von der klassischen Dienstwohnung. Die klassische Dienstwohnung wird einem Hausmeister auf dem Betriebsgelände während seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Bei dieser besteht eine direkte Verbindung zwischen Arbeitsvertrag und Wohnung. Der Arbeitgeber weist dem Mitarbeiter eine Wohnung aus dienstlichen Gründen zu, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Bei Dienstwohnungen entfällt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Mitglieder von grosshandel-bw finden im Mitgliederbereich einen Muster-Werkmietwohnungsvertrag zum Downloaden.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.