Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da. FAQs sollen die aufkommenden Fragen klären.

Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz in seiner Sitzung am 12. Mai zugestimmt. Damit gilt für Betriebe ab 250 Beschäftigten, dass das Gesetz einen Monat nach Verkündung in Kraft tritt und vermutlich ab Ende Juni ein Hinweisgebermeldesystem vorhanden sein muss.

Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Fragen erörtert die BDA anhand eines FAQ-Papiers. Mitgliedern von grosshandel-bw steht es unten zum Download zur Verfügung.

Ziel ist es, Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zu leisten. Dabei orientiert sich diese Fassung des FAQ-Papiers an der ursprünglichen Fassung des am 16. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetzes sowie den beschlossenen Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz hat durch die Änderungen Verbesserungen erfahren. Die von der BDA unterstützte Anrufung des Vermittlungsausschusses war notwendig, um dem Ziel eines sachgerechten und angemessenen Hinweisgeberschutzes näher zu kommen.

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern bereits heute Möglichkeiten zur innerbetrieblichen Meldung von Missständen zur Verfügung. Mit dem Gesetz wird nun ein verpflichtendes Hinweisgeber-System eingeführt. Hinweisgeber, die beabsichtigen Informationen über einen (vermeintlichen) Verstoß zu melden, sollen danach frei wählen können, ob sie sich an eine interne Meldestelle bei ihrem Arbeitgeber oder an eine externe Meldestelle wenden. Durch die Umsetzung der neuen Bestimmungen ergeben sich teils neue, teils wesentlich veränderte Anforderungen an die betriebliche Praxis.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Kooperation mit WhistlePort als neuem Service-Partner von grosshandel-bw hinweisen. Mitglieder von grosshandel-bw erhalten exklusiv einen Kooperationsrabatt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

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