Am 24. November 2016 waren Präsident Ulrich Gutting und Geschäftsführerin Ursula Geller-Witt zu einem Gespräch bei Staatssekretärin Katrin Schütz im Wirtschaftsministerium.

Gegenstand des Gespräches war zunächst ein Austausch über die Aktivitäten des Verbandes und des Wirtschaftsministeriums zum Thema Digitalisierung, das – so Präsident Ulrich Gutting – alle Bereiche eines Unternehmens erfasse und einen grundlegenden Wandel in den Unternehmen, aber auch in der Arbeitswelt hervorrufe.

Zu dem von Herrn Gutting als wichtiges Thema herausgestellten Anliegen einer Feststellung der Effektivität außerbetrieblicher Arbeitsplätze verwiesen die Vertreter des Wirtschaftsministeriums auf zwei vom Bundesfamilienministerium beauftragte Untersuchungen von Roland Berger zu diesem Thema, die unter folgenden Links:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/digitalisierung—chancen-und-herausforderungen-fuer-die-partnerschaftliche-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf/109006

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/nur-das-ergebnis-zaehlt-/112024

heruntergeladen werden können.

Es bestand Einvernehmen darin, dass auch die Unternehmen des Großhandels in die Projekte des Wirtschaftsministerium eingebunden werden, konkret in das aktuell laufende Projekt des Fraunhofer Instituts zur Erarbeitung von Empfehlungen über einen verbesserten Technologietransfer unter Berücksichtigung der Belange der kleineren und mittleren Unternehmen.

In Bezug auf das Entgelttransparenzgesetz wurden die von den Spitzenverbänden erreichten Erleichterungen (Herausnahme von Betrieben bis 200 Beschäftigte und Vereinfachungen für tarifgebundene Unternehmen) gewürdigt. Besorgnis wurde von uns jedoch angebracht gegenüber den Plänen in dem Gesetzentwurf, die Vergleichbarkeit von Arbeitsplätzen über staatlich zertifizierte Arbeitsbewertungsverfahren zu ermitteln. Neben massiver Bürokratie bedeutet dies auch einen Eingriff in die Tarifautonomie.

Als in der Praxis nicht umsetzbar wurde auch das von Bundesarbeitsministerin Nahles in den Medien angekündigte Vorhaben, einen Anspruch auf Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit gesetzlich einzuführen, kritisiert.

Beide Seiten waren darin einig, auch in Zukunft die Anliegen der Wirtschaft miteinander zu besprechen, damit den Belangen der Mitglieder und der Wirtschaftsstufe Rechnung getragen werden könne.

 

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.