Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Ende Februar seinen Katalog zu häufig im Zusammenhang mit dem LkSG aufkommenden Fragen um weitere Antworten ergänzt.

Zur Vorauflage des FAQ-Katalog gibt es inhaltliche Anpassungen bei den Fragen II. 2., III. 4., IV. 7., VII. 1., XIII. 1. und 2. Durch die Änderungen kann sich die Bezifferung im Vergleich zur Vorauflage verschoben haben.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen:

  1. Klarstellung zum Unterschied zwischen unmittelbarem und mittelbarem Zulieferer (Fragen II. 2.)
  2. Klarstellung zur Anwendung des LkSG auf gemeinnützige Unternehmensformen (Frage III. 4.)
  3. Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des LKSG in Konzerne (Frage IV. 7.)
  4. Anforderungen und Eigenschaften an die innerhalb des Unternehmens für die Überwachung des Risikomanagements zuständige(n) Person(en) (Frage VII. 1.)
  5. Berichtspflichten (Frage XIII. 1.)
  6. Stichtag für Überprüfung Berichts 1. Juni 2024 (Frage XIII. 2.)

Der Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) hat in einer Übersicht die Änderungen herausgearbeitet, die den Mitgliedern von grosshandel-bw in einem pdf unter Downloads „Positionen“ im Mitgliederbereich zur Verfügung steht.

Den Fragenkatalog in seiner nunmehr sechsten Fassung finden Sie auf den Internetseiten des BAFA hier und des BMAS hier.

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