Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auf Anfragen verschiedener Verbände reagiert und offene Fragen in Bezug auf die Gas- und Strompreisbremse beantwortet.
grosshandel-bw berichtete schon mehrfach zur Gas-/Strompreisbremse und hat Mitte November im Artikel „FAQ Entlastungsmaßnahmen Gas, Wärme und Strom“ bereits FAQ für Mitglieder zusammengestellt. Diese können nun ergänzt werden. Eine wichtige Information für KMU: voraussichtlich kann die Gaspreisbremse vorgezogen werden, sodass sie zeitgleich mit der Gaspreisbremse für Industriebetriebe zum 01. Januar 2023 greift.
grosshandel-bw fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Stand zusammen:
Mitgtliedern von grosshandel-bw stehen die Fragen und Antworten nachfolgend im eingeloggten Zustand zur Verfügung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.