Am 12. Juli 2016 hat die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss gefasst und damit den EU-U.S.-Privacy Shield („Privacy-Shield“) angenommen. Der „Privacy Shield“ dient nunmehr als rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und ersetzt damit die im letzten Jahr vom EuGH für ungültig erklärte „Safe-Harbor-Entscheidung“. Nunmehr können Unternehmen neben anderen Instrumenten, wie z.B. den EU-Standardvertragsklauseln, auch auf Basis des „Privacy Shield“ personenbezogene Daten an Unternehmen in den USA übermitteln. US-Unternehmen, die personenbezogene Daten empfangen, können sich nunmehr zur Einhaltung der Vorgaben des „Privacy Shield“ verpflichten und in diesem Rahmen ein angemessenes Maß an Schutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten.

Ob der „Privacy Shield“ auch in Zukunft für den transatlantischen Datenverkehr als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, ist auf Grund der massiven Kritik an der Datenschutzsituation in den USA derzeit jedoch unklar.

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