Am 07.11.2014 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus verabschiedet, welches zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist und für Geburten ab dem 01. Juli 2015 gilt.

Durch das Gesetz soll eine Flexibilisierung der Elternzeit erfolgen:

Eltern können künftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Dies soll ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich sein. Diesbezüglich wird die Anmeldefrist nach dem 3. Geburtstag des Kindes von 7 auf 13 Wochen ausgedehnt.

  • Die Elternzeit soll künftig nicht nur in zwei Abschnitte aufgeteilt werden können, sondern auch in drei.
  • Für Mehrlinge wird klargestellt, dass pro Geburt nur ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Eltern erhalten für das Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300,00 Euro.
  • Paare können bis zu 14 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen und bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
  • Wird die Betreuung des Kindes durch beide Teile wahrgenommen und arbeiten beide parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).

Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus können miteinander kombiniert werden. Die zuständige Elterngeldstelle berät über die Kombinationsmöglichkeiten.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.