grosshandel-bw stellt Leitfaden zum Umgang mit Schwerbehinderten und gleichgestellte Bewerbern zur Verfügung.

Der Gesetzgeber hält seine schützenden Hände über Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen. Das Sozialgesetzbuch IX regelt in seinem Teil 3 das sogenannte „Schwerbehindertenrecht“. Dieses ist auch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens von Arbeitgebern zu berücksichtigen.

Bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften drohen den Arbeitgebern empfindliche Konsequenzen.

Den Mitgliedern von grosshandel-bw steht ein Leitfaden zum Download zur Verfügung. Er soll einen ersten Überblick über das Bewerbungsverfahren im Hinblick auf die Besonderheiten im Umgang mit Schwerbehinderten verschaffen.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.