In den letzten Wochen gab es unterschiedliche Aussagen zu der Frage, wieviel Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto eingestellt werden darf.

Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt eindeutig die Rechtsaufassung der BDA, dass 50 Prozent der Arbeitszeit je Monat auf ein solches Arbeitszeitkonto eingestellt werden können.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.