Bis zum 30.04.2020 können wegen des Auftretens des Coronavirus in Baden-Württemberg bei der zuständigen Behörde Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der täglichen Höchstarbeitszeit beantragt werden.
Wegen des ungewöhnlichen Einkaufverhaltens von verunsicherten Verbrauchern, insbesondere bei Waren aus dem Trockensortiment und bei Hygieneartikeln, entstehen für den Handel Nachfrageschwankungen und damit logistische und organisatorische Herausforderungen.
Das Wirtschaftsministerium hat daher als für das Arbeitszeitrecht zuständige Fachaufsichtsbehörde entschieden, dass für Unternehmen aus dem Lebensmittel- und Drogeriewarenhandel sowie den zugehörigen Logistikdienstleistern aufgrund der derzeitigen Situation auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften des Arbeitszeitrechts erteilt werden können. Die für die Aufnahmegenehmigung zuständigen Behörden sind in der Regel die Stadt- und Landkreise.
grosshandel-bw begrüßt die mögliche flexible Handhabung der geltenden Arbeitszeitregelungen. Dies wird dazu beitragen, dass der Handel die aktuelle Herausforderung bewältigen kann.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.