Ende der staatlichen Regelungen: Nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) neue FAQ zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht.

Das BMAS erklärt darin, dass angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen und der zumeist milderen Krankheitsverläufe derzeit kein Anlass bestehe, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern. Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche seien jedoch immer möglich. Vor diesem Hintergrund seien Arbeitgeber entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und daraus abgeleitete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.

In den nun aktualisierten FAQ des BMAS werden Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes empfohlen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen des Coronavirus in Betrieben und Einrichtungen geben sollen.

FAQ-Inhalt:

I. Rechtsgrundlagen für die Festlegung von Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz durch den Arbeitgeber

II. Empfehlungen zum Vorgehen bei Infektionsverdacht von Betriebsangehörigen

III. Empfehlungen zur Verhinderung und Begrenzung betrieblicher Infektionen

IV. Vertiefende Hinweise zu einzelnen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes

Das BMAS wird das Infektionsgeschehen weiterhin beobachten und gegebenenfalls bei einer sich verschärfenden Lage die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zeitgerecht auf den Weg bringen.

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich zum weiteren Infektionsschutz im Betrieb geäußert. Sie erklärt, dass es auch weiterhin wichtig bleibe, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und ggf. zu veranlassen. Die entsprechende Pressemitteilung der DGUV finden Sie hier.

Zur Ableitung von Maßnahmen helfen die branchenspezifischen Konkretisierungen. Eine Übersicht finden Sie hier.

grosshandel-bw informiert über den weiteren Fortgang.

 

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.