Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat, der aktuell über die Maßnahmen berät und voraussichtlich am 10. Juni 2021 seine Beratungen abschließen wird.
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Mai 2022 mit dem Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses die Verlängerung bestehender Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise und zudem von Folgen aus dem Angriff Russlands auf die Ukraine verabschiedet.
Konkret werden Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen ausgeweitet, die Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer bis Ende Dezember 2022 verlängert und die Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus verbessert. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, war vom Finanzausschuss auf 4.500 Euro angehoben worden. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert.
Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor.
Links:
Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Bundestagsdrucksachen Nr. 20/1111) und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Bundestagsdrucksache Nr. 20/1906) sowie Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1646)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.