UBW fordert Streichung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgleichsabgaben-Erhöhung für Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Am 02. März 2023 wurde in einer ersten Lesung im Bundestag der neue Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vorgestellt. Die Bundesregierung will damit wichtige Punkte des Koalitionsvertrages umsetzen und die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. In dem Entwurf ist eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber vorgesehen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die baden-württembergische Wirtschaft fordert die Abgeordneten auf, diese zu streichen.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer zu unterstützen. Für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, soll bei der Ausgleichsabgabe eine „vierte Staffel“ eingeführt werden, um die Antriebsfunktion der Ausgleichsabgabe zu verstärken. Für die betreffenden Arbeitgeber soll die Ausgleichsabgabe erhöht werden.

Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen. Die vierte Staffel soll zum 1. Januar 2024 eingeführt werden und wäre dann erstmals zum 31. März 2025 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für 2024 fällig wird.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, kann ein Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht derzeit zusätzlich zur Ausgleichsabgabe mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Wenn die Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig eine erhöhte Ausgleichsabgabe zahlen müssen, hält es die Regierung für nicht mehr angemessen, die Nichtbeschäftigung zusätzlich mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Die Vorschrift soll deshalb aufgehoben werden.

„Der Gesetzgeber verlangt hier Unmögliches von den Unternehmen. Allein schon rechnerisch ist es für die Firmen nicht möglich, eine ausreichende Anzahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Dachverbands Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Peer-Michael Dick, am Donnerstag in Stuttgart. „Fast 80 Prozent der Unternehmen, die die Ausgleichsabgabe zahlen müssen, nennen als Grund eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderungen.“

Laut den aktuellsten Daten der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2020 gut 1,1 Millionen Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Den verbliebenen rund 297.000 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen standen aber nur etwa 170.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gegenüber. „Grundsätzlich sollte deshalb gelten, dass Unternehmen, denen es trotz ernsthafter Bemühungen mit Unterstützung der Arbeitsagentur nicht gelingt, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, von der Zahlungspflicht befreit werden können“, forderte Dick.

Für die Betriebe sei es nur schwer möglich, gezielt Menschen mit Schwerbehinderung zu rekrutieren, erläuterte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist in einem Vorstellungsgespräch grundsätzlich unzulässig. Das führt dazu, dass Menschen mit Schwerbehinderung unter den Jobsuchenden vielfach gar nicht erkannt werden.“ Wie viele Menschen mit Behinderungen tatsächlich in Ausbildung und Beschäftigung seien, wisse daher auch niemand genau.

 

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