Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juli 2014 das Mindestlohngesetz beschlossen, mit dem zum 01. Januar 2015 ein allgemeiner, flächendeckender Mindestlohn in Höhe von € 8,50 pro Stunde in Deutschland eingeführt wird. Der Beschluss wurde mit 89% Zustimmung im Parlament getroffen. Der BGA hat dazu ein umfangreiches Merkblatt erarbeitet.

Trotz warnender Hinweise der Wirtschaft hat es der Gesetzgeber unterlassen, bereits auf dem Tisch liegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn im Gesetz oder in der Gesetzesbegründung zu klären. Vieles ist noch interpretationsfähig und wird wohl Gegenstand von Grundsatzentscheidungen der Arbeitsgerichte werden. Damit schafft das Mindestlohngesetz auch neue Rechtsunsicherheit. Soweit möglich wurde bei der Beantwortung einiger Fragen auf die Erfahrungen mit vergleichbaren Regelungen aus anderen Gesetzen zurückgegriffen, um so zumindest eine Orientierung geben zu können.

Download Merkblatt Mindestlohngesetz

 

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.