Mit großer Mehrheit hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit in unveränderter Fassung am 22. Mai 2015 verabschiedet. Ziel des Gesetzes soll es laut Bundesregierung sein, „die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern“. Das Tarifeinheitsgesetz soll verhindern, dass Betriebe mit unterschiedlichen Tarifverträgen für die gleichen Arbeitnehmergruppen konfrontiert werden. Das Gesetz sieht dazu vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle kollidierender Tarifverträge nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen.

Können sich Gewerkschaften mit sich überschneidenden Zuständigkeiten nicht einigen, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften sollen durch „flankierende Verfahrensregeln“ berücksichtigt werden.

 

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