In seiner Sitzung vom 21. Oktober 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze beschlossen. Nunmehr wird sich der Bundesrat im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens mit dem Gesetzesentwurf befassen.

Der Bundestag hat über den bisherigen Gesetzesentwurf samt der vom Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales empfohlenen Änderungen entschieden. Unsere Mitglieder können sowohl den Gesetzesentwurf vom Juli 2016 unter www.grosshandel-bw.de/?wpfb_dl=458 herunterladen, wie auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses unter www.grosshandel-bw.de/?wpfb_dl=459.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.