Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nun ergänzend das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2015“ veröffentlicht. Das neue BMF-Schreiben ersetzt das bisherige Anwendungsschreiben vom 11. November 2013. Es enthält eine Übersicht der ab dem 1. Januar 2015 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.